Lexikon
Name
Eigennameein Wort oder eine Wortgruppe zur Bezeichnung eines Einzelwesens, einer als Einheit gesehenen Menschengruppe, einer individuell-einmaligen Erscheinung, einer Sache.
Zu den Eigennamen rechnet man Personennamen (Vor-, Familien-, Beinamen, Pseudonyme; mythologische Namen) einschließlich der Namen für Personengruppen (Stammes-, Völkernamen; Namen für soziale, politisch-weltanschauliche Gesellschaften, Orden, Vereine), geographische Namen (Orts-, Flur-, Gewässer-, Gebirgs-, Ländernamen), Sachnamen für Gegenstände, Einrichtungen, Unternehmen (z. B. Schiffs-, Stern-, Weinnamen; Namen für Preise, Orden, Spiele, Institute, Firmen, literarische Werke, militärische oder gesellschaftliche Aktionen). Eigennamen sind im Allgemeinen nicht übersetzbar, ausgenommen etymologisch leicht durchschaubare Namen (z. B. Schwarzwald, englisch Black Forest, französisch Forêt Noire).
Eine eigene Gruppe bilden die sog. Gattungsnamen (z. B. Pflanzen-, Tier-, Waren-, Krankheits-, Verwandtschafts-, Tages- und Monatsnamen).
Nach dem Volksglauben besteht eine magische Beziehung zwischen Name und Namensträger. Hieraus erklären sich zauberische Handlungen, Beschwörung und Bannung durch Namensnennung (Namensmagie; z. B. das Märchen vom Rumpelstilzchen), ebenso das Verschweigen des Namens (Namenstabu); so ist nach jüdischem Gesetz die Nennung des Gottesnamens Jahwe verboten. Auch der Namenwechsel beim Eintritt in eine religiöse Gemeinschaft (Initiation, Mysterien, Taufe, Aufnahme in ein Kloster) hängt mit den magischen Vorstellungen zusammen.
Recht
Wissenschaft
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