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Reichsgericht

höchstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Deutschen Reich 18791945; Sitz: Leipzig; ihm waren organisatorisch und räumlich angegliedert der Reichsdisziplinarhof (18831937) und der Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte (18791935) sowie nur unter der Weimarer Verfassung der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich, das Wahlprüfungsgericht beim Reichstag, das Reichsarbeitsgericht und das Reichsbahngericht (19241937). Nachfolger des Reichsgerichts wurde in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

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