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Reichstagsbrand

der Brand des Reichstagsgebäudes in Berlin am 27. 2. 1933. Die nationalsozialistische Staatsführung verbreitete noch in der Brandnacht die Behauptung, die Brandstiftung habe als Fanal für einen kommunistischen Umsturzversuch dienen sollen, und schuf sich mit der Notverordnung vom 28. 2. 1933 eine Handhabe zur Unterdrückung der Opposition, besonders der KPD. Bisher gelang weder der Nachweis einer nationalsozialistischen noch einer kommunistischen Anstiftung, so dass die Behauptung des am Tatort verhafteten Holländers M. van der Lubbe, er habe den Brand allein gelegt, Wahrheitsanschein besitzt. Im Reichstagsbrandprozess (21. 9.23. 12. 1933) vor dem Reichsgericht in Leipzig, dem ein Londoner Gegenprozess folgte, wurde van der Lubbe zum Tod verurteilt; die mitangeklagten kommunistischen Politiker (der Deutsche E. Torgler und die Bulgaren G. Dimitrow, B. Popow, W. Tanew) mussten freigesprochen werden. Dadurch und besonders durch die Angriffe Dimitrows während der Verhandlungen kam der Prozess einer politischen Niederlage des NS-Regimes gleich.
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