Lexikon
Staatsorgane
die zur Ausübung der Staatsgewalt berufenen Organe des Staats, zu unterscheiden von den sie besetzenden Personen. Als oberste Staatsorgane (auch Verfassungsorgane, z. B. Staatsvolk, Parlament, Staatsoberhaupt, Staatsregierung bzw. Staatskabinett, Staatsgerichtshof oder Verfassungsgericht sowie Rechnungskontrollorgane) sind sie von Weisungen anderer Staatsorgane frei, wenn auch regelmäßig im Rahmen einer Gewaltenteilung voneinander personell und sachlich abhängig.
Wissenschaft
Unsere verschobene Wahrnehmung
Wenn die Zeit vergeht, ändert sich auch der Blick auf die Vergangenheit. Es ist ein wachsendes Problem für Natur- und Klimaschutz, dass wir Dinge für normal halten, die früher ganz anders waren. Wissenschaftler nennen diesen Effekt das Shifting-Baseline-Syndrom. Von Rainer Kurlemann Wer kann sich noch erinnern, wie viele...
Wissenschaft
Geistreiche Debatten mit smarten Maschinen
Künstliche Intelligenz hat unseren Alltag erreicht. Seit ein paar Monaten können wir mit eloquenten Computern diskutieren. Sie schreiben Gedichte und Aufsätze, malen und programmieren. Wohin wird das führen? Entstehen daraus hilfreiche Assistenten für lästige Büroarbeiten oder manipulative Fake-Maschinen? von ULRICH EBERL...
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