Lexikon
Staatsorgane
die zur Ausübung der Staatsgewalt berufenen Organe des Staats, zu unterscheiden von den sie besetzenden Personen. Als oberste Staatsorgane (auch Verfassungsorgane, z. B. Staatsvolk, Parlament, Staatsoberhaupt, Staatsregierung bzw. Staatskabinett, Staatsgerichtshof oder Verfassungsgericht sowie Rechnungskontrollorgane) sind sie von Weisungen anderer Staatsorgane frei, wenn auch regelmäßig im Rahmen einer Gewaltenteilung voneinander personell und sachlich abhängig.
Wissenschaft
Wie Meerestiere ihre Schwimmtiefe optimieren
Obwohl Meerestiere wie Pinguine, Schildkröten und Wale versierte Schwimmer sind, müssen sie regelmäßig zum Atmen auftauchen. Dauerhaft an der Oberfläche zu schwimmen, würde allerdings durch die Wellenbildung viel Energie kosten. Eine Studie zeigt nun, wie verschiedene im Meer lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien ihren...
Wissenschaft
Autarke Mikroroboter im Schwarm
Sie sind nur rund einen Millimeter klein, können sich aber selbstständig durchs Wasser bewegen, miteinander kommunizieren und sich zu größeren Kolonien zusammentun: Die Rede ist nicht von Lebewesen, sondern von neuartigen Mikrorobotern. Die an der TU Chemnitz entwickelten „Smartlets“ erzeugen ihre Energie mithilfe winziger...
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