Lexikon

Staatsorgane

die zur Ausübung der Staatsgewalt berufenen Organe des Staats, zu unterscheiden von den sie besetzenden Personen. Als oberste Staatsorgane (auch Verfassungsorgane, z. B. Staatsvolk, Parlament, Staatsoberhaupt, Staatsregierung bzw. Staatskabinett, Staatsgerichtshof oder Verfassungsgericht sowie Rechnungskontrollorgane) sind sie von Weisungen anderer Staatsorgane frei, wenn auch regelmäßig im Rahmen einer Gewaltenteilung voneinander personell und sachlich abhängig.
Forscher mit Bakterienkultur
Wissenschaft

Sauerstoffatmung schon vor der Photosynthese?

Die Erdatmosphäre reicherte sich erst durch die Photosynthese der Cyanobakterien und anderer photosynthetisch aktiver Organismen mit Sauerstoff an. Erst dies ermöglichte die Entwicklung komplexerer Sauerstoff-atmender Organismen. Für ihre Stoffwechsel waren Moleküle wie die aeroben Chinone von großer Bedeutung. Forschende haben...

Künstliche Intelligenz, Fußball
Wissenschaft

Technik an der Torlinie

Eine lückenlose Überwachung durch Video-Schiedsrichter-Assistenten und Künstliche Intelligenz soll helfen, Fehlentscheidungen bei der Fußball-WM zu verhindern. Doch so manches technische Hilfsmittel ist wissenschaftlich umstritten. von ROLF HESSBRÜGGE Nein, die mediale Bezeichnung „Roboter-Abseits“ sei nicht zutreffend, meint...

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