Lexikon

Staatsorgane

die zur Ausübung der Staatsgewalt berufenen Organe des Staats, zu unterscheiden von den sie besetzenden Personen. Als oberste Staatsorgane (auch Verfassungsorgane, z. B. Staatsvolk, Parlament, Staatsoberhaupt, Staatsregierung bzw. Staatskabinett, Staatsgerichtshof oder Verfassungsgericht sowie Rechnungskontrollorgane) sind sie von Weisungen anderer Staatsorgane frei, wenn auch regelmäßig im Rahmen einer Gewaltenteilung voneinander personell und sachlich abhängig.
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Wissenschaft

Wasserstoff im Rohr

Er gilt als zentraler Baustein der Energiewende: Wasserstoff. Nun beginnt in Deutschland der Aufbau eines sogenannten Kernnetzes, um ihn zu seinen Nutzern zu bringen. Es basiert großenteils auf bestehenden Erdgasleitungen. Wie gut taugen sie für Wasserstoff? von KATJA MARIA ENGEL Künftig soll klimaschonend erzeugter, „grüner“...

Mesosphäre, Vulkanausbruch
Wissenschaft

Auswirkungen der Ausbrüche

Welchen Einfluss haben Vulkanausbrüche auf das Klima? von DIRK EIDEMÜLLER Während sich das Wetter praktisch vollständig im untersten Teil der Atmosphäre, der sogenannten Troposphäre, abspielt, sind für das Klima auch die darüberliegenden Schichten von großer Bedeutung. Denn der großräumige Transport der Luftmassen in der...

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