Lexikon

Staatsorgane

die zur Ausübung der Staatsgewalt berufenen Organe des Staats, zu unterscheiden von den sie besetzenden Personen. Als oberste Staatsorgane (auch Verfassungsorgane, z. B. Staatsvolk, Parlament, Staatsoberhaupt, Staatsregierung bzw. Staatskabinett, Staatsgerichtshof oder Verfassungsgericht sowie Rechnungskontrollorgane) sind sie von Weisungen anderer Staatsorgane frei, wenn auch regelmäßig im Rahmen einer Gewaltenteilung voneinander personell und sachlich abhängig.
Wissenschaft

Ein Hormon außer Kontrolle

Chronische Erschöpfung und unkontrollierte Gewichtszunahme: Das Cushing-Syndrom hat vielfältige Symptome. Die seltene, aber schwerwiegende Erkrankung wird durch einen Überschuss des Stresshormons Cortisol verursacht. von SIGRID MÄRZ Laura Palm erinnert sich ganz genau an diesen Tag Ende August 2016. „Ich fuhr auf den Campus der...

Wissenschaft

Immunzellen „Zusatz-Batterien“ verschafft

Der Kampf gegen Krebs kann sie schnell erschöpfen. Doch nun haben Forschende eine Möglichkeit entdeckt, T-Zellen entscheidend zu stärken, die bei Immuntherapien eingesetzt werden: Die Abwehrzellen können durch einen natürlichen Mechanismus mit mehr energieerzeugenden Mitochondrien ausgerüstet werden. Dabei übertragen...

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