Lexikon
Staatsorgane
die zur Ausübung der Staatsgewalt berufenen Organe des Staats, zu unterscheiden von den sie besetzenden Personen. Als oberste Staatsorgane (auch Verfassungsorgane, z. B. Staatsvolk, Parlament, Staatsoberhaupt, Staatsregierung bzw. Staatskabinett, Staatsgerichtshof oder Verfassungsgericht sowie Rechnungskontrollorgane) sind sie von Weisungen anderer Staatsorgane frei, wenn auch regelmäßig im Rahmen einer Gewaltenteilung voneinander personell und sachlich abhängig.
Wissenschaft
Der Gag der Pauli-Maschine
Der Physiker Wolfgang Pauli (1900–1958) wurde vor allem durch seine Pionierleistungen im Bereich der Quantenmechanik berühmt: Für das von ihm formulierte Pauli-Prinzip erhielt er 1945 den Nobelpreis. Es besagt, dass Elektronen oder andere Fermionen (Teilchen mit halbzahligem Spin) sich in ihren Quantenzahlen unterscheiden müssen...
Wissenschaft
»Der Schutz der Gesundheit des Menschen steht immer ganz vorn«
Tanja Schwerdtle erklärt im Interview, warum spezielle organische Arsenverbindungen für die Risikobewertung eine besondere Herausforderung darstellen. Das Gespräch führte TAMARA WORZEWSKI Frau Prof. Dr. Schwerdtle, warum ist nicht jede Gefahr gleich ein Risiko? Der Unterschied zwischen einer Gefährdung und einem Risiko lässt sich...