Lexikon

Staatsgewalt

die Zusammenfassung der dem Staat zukommenden Befugnisse und der Mittel zu ihrer Verwirklichung in den Formen der Verfassunggebung, Gesetzgebung und sonstiger Rechtsetzung, Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung. Die Gesetzgebung liegt in den Händen der Volksvertretung, die auch die Befolgung überwacht (insofern „Exekutive“, ausführende Gewalt). Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bedürfen Eingriffe in die Sphäre des Bürgers der gesetzlichen Ermächtigung. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet, dass derartige Akte von unabhängigen Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit nachgeprüft und notfalls aufgehoben werden (Art. 19 Abs. 4 GG).
Atomkerne, Uran, Elemente
Wissenschaft

Der Ursprung der schweren Elemente

Bei der Entstehung von Uran und Thorium sind neutronenreiche Atomkerne zentral. Eine neue Methode gibt Aufschluss über diesen Prozess – und fand schon ein neues Uran-Isotop. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit Jahrtausenden grübeln Menschen über die Natur und den Ursprung der Materie. Diese alte philosophische Frage hat sich im Lauf...

Humanoide Echse mit Anzug und Brille, steht aufrecht, trägt einen Aktenkoffer, Text:
Wissenschaft

Wenn Forschende Geschichten erzählen

Experimentelle Forschung braucht Geld. Dafür müssen die Forschenden in aller Regel über Projektanträge sogenannte Drittmittel bei öffentlichen oder privaten Förderorganisationen beantragen – beispielsweise bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Dort werden die Anträge von Fachkollegen begutachtet, die nachfolgend das...

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