Lexikon
Staatsgewalt
die Zusammenfassung der dem Staat zukommenden Befugnisse und der Mittel zu ihrer Verwirklichung in den Formen der Verfassunggebung, Gesetzgebung und sonstiger Rechtsetzung, Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung. Die Gesetzgebung liegt in den Händen der Volksvertretung, die auch die Befolgung überwacht (insofern „Exekutive“, ausführende Gewalt). Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bedürfen Eingriffe in die Sphäre des Bürgers der gesetzlichen Ermächtigung. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet, dass derartige Akte von unabhängigen Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit nachgeprüft und notfalls aufgehoben werden (Art. 19 Abs. 4 GG).
Wissenschaft
Totgeglaubte leben länger
Wenn sich ein Stern wie die Sonne zu einem Roten Riesen aufbläht, verschlingt er seine nahen Planeten. Nun haben Astronomen jedoch Trabanten nach diesem Endstadium entdeckt. von THOMAS BÜHRKE In rund 7,5 Milliarden Jahren hat die Sonne den Wasserstoff-Vorrat in ihrem Zentralbereich aufgebraucht. Dann schrumpft der Kern, bis...
Wissenschaft
Die maritime Speisekammer
Die Wildfischbestände der Meere sind maximal befischt – oder bereits überfischt. Dabei stammen nur zwei Prozent der globalen Nahrungsmittelproduktion aus dem Meer. Wir nutzen es falsch, sagen Forscher. Von HARTMUT NETZ Fischerschöpfungstag war 2022 bereits am 12. März. An diesem Tag waren rechnerisch alle heimischen...