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Staatsgewalt

die Zusammenfassung der dem Staat zukommenden Befugnisse und der Mittel zu ihrer Verwirklichung in den Formen der Verfassunggebung, Gesetzgebung und sonstiger Rechtsetzung, Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung. Die Gesetzgebung liegt in den Händen der Volksvertretung, die auch die Befolgung überwacht (insofern „Exekutive“, ausführende Gewalt). Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bedürfen Eingriffe in die Sphäre des Bürgers der gesetzlichen Ermächtigung. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet, dass derartige Akte von unabhängigen Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit nachgeprüft und notfalls aufgehoben werden (Art. 19 Abs. 4 GG).

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