Lexikon

Staatsgewalt

die Zusammenfassung der dem Staat zukommenden Befugnisse und der Mittel zu ihrer Verwirklichung in den Formen der Verfassunggebung, Gesetzgebung und sonstiger Rechtsetzung, Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung. Die Gesetzgebung liegt in den Händen der Volksvertretung, die auch die Befolgung überwacht (insofern „Exekutive“, ausführende Gewalt). Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bedürfen Eingriffe in die Sphäre des Bürgers der gesetzlichen Ermächtigung. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewährleistet, dass derartige Akte von unabhängigen Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit nachgeprüft und notfalls aufgehoben werden (Art. 19 Abs. 4 GG).
Kühlung
Wissenschaft

Kühlen per Festkörper

Elektrokalorische Materialien gelten als energiesparende Alternative zu heutigen Kühlmethoden. Nach zäher Grundlagenforschung kommen sie nun in Anwendungsnähe. von DIRK EIDEMÜLLER Die Welt wird heißer. Der Klimawandel sorgt bereits heute in einigen Weltregionen für unerträgliche Temperaturen. Und wenn die Prognosen recht behalten...

Wissenschaft

Schwere Geburt auch bei Schimpansen

Nicht nur wir Menschen haben es bei der Geburt schwer: Auch bei Schimpansen ist der Geburtskanal enger als bisher angenommen. Das zeigt eine Studie anhand dreidimensionaler Modelle der Beckenanatomie bei Schimpansen und Menschen. Bisher ging man davon aus, dass die schwere Geburt bei Menschen vor allem durch unseren aufrechten...

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