Lexikon

Regierung

Staatsrecht
1. funktional: im modernen Verfassungsrecht die lenkende, planende, politisch gestaltende Tätigkeit der obersten Staatsorgane (im Gegensatz zur verwaltenden, gesetzesausführenden, und zur richterlichen, gesetzesanwendenden Tätigkeit). 2. organisatorisch: der Teil der Exekutive, der mit Regierung (im funktionalen Sinn) befasst ist. In Deutschland werden unter Regierung die Bundesregierung und die Länderregierungen verstanden. In Staaten mit Präsidialsystem übt der Präsident echte Regierungstätigkeit aus; die Ämter des Staatsoberhaupts und des Regierungschefs sind in seiner Hand vereinigt.
Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Karriere mit Cash

Als ich in den 1970er-Jahren in einem Laboratorium arbeitete und auf eine akademische Karriere hoffte, beobachtete ich immer wieder, wie einzelne Leute mit ihren Publikationen tricksten: Da es weniger auf die Qualität der einzelnen Veröffentlichungen und mehr auf deren Quantität ankam, setzte beispielsweise ein Forscher alles...

sciencebusters_02.jpg
Wissenschaft

Lunarer Begleitservice

Wie viele Monde hat die Erde? Einen! Und zwar: den Mond. Danke fürs Lesen, das warʼs für dieses Mal. Wir sind ein wenig im Stress und mehr Zeit war diesen Monat nicht für die Kolumne.  Nein, keine Sorge: Wir haben uns selbstverständlich die Zeit genommen, um wie gewohnt Wissenschaft zu präsentieren. Und die eingangs gestellte...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon