Lexikon
Regierung
Staatsrecht
1. funktional: im modernen Verfassungsrecht die lenkende, planende, politisch gestaltende Tätigkeit der obersten Staatsorgane (im Gegensatz zur verwaltenden, gesetzesausführenden, und zur richterlichen, gesetzesanwendenden Tätigkeit). – 2. organisatorisch: der Teil der Exekutive, der mit Regierung (im funktionalen Sinn) befasst ist. In Deutschland werden unter Regierung die Bundesregierung und die Länderregierungen verstanden. In Staaten mit Präsidialsystem übt der Präsident echte Regierungstätigkeit aus; die Ämter des Staatsoberhaupts und des Regierungschefs sind in seiner Hand vereinigt.
Wissenschaft
Wie geht es unseren Kindern?
Mehrere Studien zeichnen ein deutliches Bild von der psychischen Verfassung der jungen Generation in Zeiten der Pandemie und davor. Die Risiken für Probleme sind demnach ungleich verteilt. von EVA TENZER Vor der Pandemie gab es Hoffnung: Studien verzeichneten bei der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einen...
Wissenschaft
Wasserstoff aus Bier und Schokolade
Bakterien, die aus Abfällen Wasserstoff erzeugen, können ein wichtiger Teil der Energiewende werden.
Der Beitrag Wasserstoff aus Bier und Schokolade erschien zuerst auf wissenschaft.de.