Lexikon
Regierung
Staatsrecht
1. funktional: im modernen Verfassungsrecht die lenkende, planende, politisch gestaltende Tätigkeit der obersten Staatsorgane (im Gegensatz zur verwaltenden, gesetzesausführenden, und zur richterlichen, gesetzesanwendenden Tätigkeit). – 2. organisatorisch: der Teil der Exekutive, der mit Regierung (im funktionalen Sinn) befasst ist. In Deutschland werden unter Regierung die Bundesregierung und die Länderregierungen verstanden. In Staaten mit Präsidialsystem übt der Präsident echte Regierungstätigkeit aus; die Ämter des Staatsoberhaupts und des Regierungschefs sind in seiner Hand vereinigt.
Wissenschaft
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Wenn es möglich wäre, das Magnetfeld der Erde zu nutzen, um elektrischen Strom zu erzeugen, dann würde das sicherlich bereits jemand tun, oder? Also geht es offenbar nicht, dachte ich. Und alle anderen dachten das auch. Bis ein Team von Physikern vor ein paar Monaten bewies, dass es doch möglich ist. Unfassbar! Wie soll das […]...
Wissenschaft
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Schon seit der Antike blüht der Handel übers Meer. In der Frühen Neuzeit wurde die ganze Welt für den Fernhandel erschlossen –im Menschenhandel mit afrikanischen Sklaven erreichte der Kampf um die größten Profite seinen traurigen Höhepunkt. Von ROLF HEßBRÜGGE Was man in Rom nicht sieht, gibt es nicht und hat es nie gegeben“,...
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