Lexikon

Regierung

Staatsrecht
1. funktional: im modernen Verfassungsrecht die lenkende, planende, politisch gestaltende Tätigkeit der obersten Staatsorgane (im Gegensatz zur verwaltenden, gesetzesausführenden, und zur richterlichen, gesetzesanwendenden Tätigkeit). 2. organisatorisch: der Teil der Exekutive, der mit Regierung (im funktionalen Sinn) befasst ist. In Deutschland werden unter Regierung die Bundesregierung und die Länderregierungen verstanden. In Staaten mit Präsidialsystem übt der Präsident echte Regierungstätigkeit aus; die Ämter des Staatsoberhaupts und des Regierungschefs sind in seiner Hand vereinigt.
Duft
Wissenschaft

Ein Wörterbuch der Düfte

Dinge, die wir sehen, hören oder fühlen, können wir meist recht gut verbal beschreiben. Bei Gerüchen dagegen fehlen uns oft die Worte. Um Düfte besser beschreibbar zu machen, haben Forschende tausende Testpersonen zu ihrer Wahrnehmung verschiedener Gerüche befragt – von Fruchtaroma bis hin zu Achselschweiß. Die Ergebnisse haben...

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Wissenschaft

Im Ring der Zeit

Führt die fernste Zukunft zurück zum Urknall? von RÜDIGER VAAS Alles scheidet, Alles grüsst sich wieder; ewig bleibt sich treu der Ring des Seins. In jedem Nu beginnt das Sein; um jedes Hier rollt sich die Kugel Dort. Die Mitte ist überall. Krumm ist der Pfad der Ewigkeit“, verkündete Friedrich Nietzsche seine tiefe Überzeugung „...

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