Lexikon

Stander

1. eine dreieckige oder trapezförmige Flagge, auch in eingeschnittener Form (Doppelstander); 2. die unkorrekte Bezeichnung für die sog. Kraftwagenflagge und die Rangflaggen militärischer Befehlshaber. Kraftwagenflaggen werden gewöhnlich zu beiden Seiten des Kotflügels eines Regierungsfahrzeuges zu protokollarisch festgelegten Anlässen gesetzt. Bei Staatsbesuchen ist die Flagge des Gastes an der rechten, die des Gastgebers an der linken Kotflügelseite angebracht (wenn das Steuerrad links ist).

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon