Lexikon

Teigwaren

Nudeln; Pasta
nach der Teigwarenverordnung hochwertige Lebensmittel, die aus Weizengrieß und/oder Weizenmehl mit (Eierteigwaren) oder ohne (eifreie Teigwaren, Wasserware) Ei durch Einteigen, Ausformen und Trocknen bei gewöhnlicher Temperatur oder mäßiger Wärme hergestellt werden. Nach der Mitverwendung anderer Stoffe wird außerdem zwischen Milch- und Gemüseteigwaren und nach der Form zwischen Makkaroni (Maccheroni), Spaghetti u. a. unterschieden. Vor dem Verzehr werden sie in Wasser gekocht. Zu Teigwaren zählen auch die mit Fleischfarce u. a. gefüllten Ravioli, Tortellini und Spätzle.

Geschichte

Teigwaren stammen aus asiatischen Ländern und wurden nach Italien durch M. Polo um 1300 eingeführt. Um diese Zeit wurden in deutschen Haushalten schon Eiernudeln hergestellt. Teigwaren wurden industriell vermutlich erstmals in Italien gefertigt. In Deutschland stellte man sie fabrikmäßig erst um 1820 her.
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