Lexikon
Untreue
Recht
die Zufügung von Vermögensnachteilen durch vorsätzlichen Missbrauch einer gesetzlichen, behördlich oder rechtsgeschäftlich eingeräumten Verfügungsmacht über die betreffenden Vermögensgegenstände oder durch Verletzung einer besonderen Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen; strafbar nach § 266 StGB.
Österreich: § 153 StGB; strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe, in schweren Fällen mit längerem Freiheitsentzug. In der Schweiz ähnlich die Veruntreuung (Art. 140 Abs. 2 StGB).
Wissenschaft
Rätselhafter Gammablitz
Fraß ein Schwarzes Loch einen Stern von innen auf? von RÜDIGER VAAS Kosmische Gammastrahlen-Ausbrüche, kurz GRBs oder Gammablitze genannt, zeigen sich ungefähr einmal am Tag irgendwo am Himmel. Sie dauern höchstens wenige Minuten und entstehen bei der Kollision von Neutronensternen oder der Detonation massereicher Sterne. Nun hat...
Wissenschaft
News der Woche 31.10.2025
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