Lexikon
Untreue
Recht
die Zufügung von Vermögensnachteilen durch vorsätzlichen Missbrauch einer gesetzlichen, behördlich oder rechtsgeschäftlich eingeräumten Verfügungsmacht über die betreffenden Vermögensgegenstände oder durch Verletzung einer besonderen Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen; strafbar nach § 266 StGB.
Österreich: § 153 StGB; strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe, in schweren Fällen mit längerem Freiheitsentzug. In der Schweiz ähnlich die Veruntreuung (Art. 140 Abs. 2 StGB).
Wissenschaft
Neue Art der Symbiose in der Tiefsee
Die Lebenswelt rund um hydrothermale Schlote und Methanquellen der Tiefsee ist bisher noch kaum erforscht. Jetzt haben Biologen drei neue Arten von Asselspinnen an solchen Tiefseeschloten im Pazifik entdeckt, die eine ungewöhnliche Symbiose eingehen: Sie kultivieren Bakterien auf ihren Körpern, die sich von Methan und Methanol...
Wissenschaft
Starke Frauen und Mini-Männchen
Knochenfresser-Würmer leben in einem extremen Matriarchat. Forschende haben nun erstmals ein Rätsel ihrer Fortpflanzung gelöst. von KATJA MARIA ENGEL Als der erste Osedax auf dem Meeresboden entdeckt wird, ist das ein reiner Zufall. Der Meeresforscher Robert C. Vrijenhoek war vor der Küste Kaliforniens eigentlich auf der Suche...