Lexikon
Untreue
Recht
die Zufügung von Vermögensnachteilen durch vorsätzlichen Missbrauch einer gesetzlichen, behördlich oder rechtsgeschäftlich eingeräumten Verfügungsmacht über die betreffenden Vermögensgegenstände oder durch Verletzung einer besonderen Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen; strafbar nach § 266 StGB.
Österreich: § 153 StGB; strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe, in schweren Fällen mit längerem Freiheitsentzug. In der Schweiz ähnlich die Veruntreuung (Art. 140 Abs. 2 StGB).
Wissenschaft
Weniger vergessen
Das Alzheimermedikament Lecanemab ist ein Hoffnungsträger. Was es leisten kann – und warum es vor der Therapie auf eine frühzeitige Diagnose ankommt. von TIM SCHRÖDER Lutz Frölich hat jeden Donnerstag Sprechstunde. Alle haben dieselbe Frage, wenn sie Platz genommen haben: Habe ich jetzt Alzheimer oder nicht? „Viele Menschen, die...
Wissenschaft
Welche Teenager-Freundschaften wichtig sind
Zwischenmenschliche Beziehungen haben einen wichtigen Einfluss auf unsere geistige und körperliche Gesundheit. Eine Studie zeigt nun, dass das Gefühl, sozial akzeptiert zu sein, gerade für junge Teenager besonders wichtig ist. Es beeinflusst, wie zufrieden und gesund sie als junge Erwachsene sind. Bei älteren Teenagern ist...