Lexikon
Untreue
Recht
die Zufügung von Vermögensnachteilen durch vorsätzlichen Missbrauch einer gesetzlichen, behördlich oder rechtsgeschäftlich eingeräumten Verfügungsmacht über die betreffenden Vermögensgegenstände oder durch Verletzung einer besonderen Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen; strafbar nach § 266 StGB.
Österreich: § 153 StGB; strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe, in schweren Fällen mit längerem Freiheitsentzug. In der Schweiz ähnlich die Veruntreuung (Art. 140 Abs. 2 StGB).
Wissenschaft
Am Kern der Zeit
Auf dem langen Weg zur hypergenauen Zeitmessung gibt es Fortschritte: Noch präziser als die heutigen Atomuhren sollen eines Tages sogenannte Kernuhren sein. von DIRK EIDEMÜLLER Die Menschheit hat verstanden, wie Sterne entstehen und vergehen, wie der Kosmos wächst, wie Tierarten sich entwickeln und aussterben. Doch nichts ist so...
Wissenschaft
News der Woche 28.11.2025
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