Lexikon
Veräußerung
die Übertragung von Rechten, z. B. des Eigentums oder einer Forderung (Abtretung). Eine Veräußerung zuwider einem gesetzlichen oder behördlichen Veräußerungsverbot ist nichtig, bei nur relativem Veräußerungsverbot nur gegenüber Personen, die dadurch geschützt werden sollen, dagegen nicht bei gutem Glauben des Erwerbers. Ein rechtsgeschäftliches Veräußerungsverbot berührt dagegen die Wirksamkeit der Veräußerung nicht (§§ 135–137 BGB). – Die Veräußerung wird im österreichischen Recht u. a. in den §§ 364c, 1120, 1371, 1408 ABGB (grundsätzlich ähnlich wie in Deutschland) behandelt. Ähnlich auch die Veräußerungsvorschriften in der Schweiz (u. a. Art. 183, 459 OR).
Wissenschaft
Die letzte Revolution – und die nächste
Der wissenschaftliche Fortschritt ist weder kontinuierlich noch konstant. In jüngerer Zeit scheint er sogar zu stagnieren. Ist die Kosmologie eine Ausnahme? von RÜDIGER VAAS Trotz enormer Anstrengungen und Mittel – Arbeitszeit, Geld, Technik, Rechenkapazitäten und so weiter – haben die Zahl und Rate fundamentaler neuer Einsichten...
Wissenschaft
Implantierbares Notfall-Reservoir für Diabetes-Patienten entwickelt
Ein extrem niedriger Blutzuckerspiegel kann für Menschen mit Typ-1-Diabetes lebensbedrohlich sein. Patienten spritzen sich in dieser Situation normalerweise ein Hormon namens Glukagon, das den Blutzucker wieder reguliert. Doch es gibt auch Diabetes-Patienten, die ihren gefährlichen Zustand nicht bemerken, etwa weil sie schlafen,...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Gentherapie gegen Krebs
Start-ups: Heiß auf Kernfusion
Flucht ins Kühle
Verpasste Chancen der Energiewende
Am Rand der Raumzeit
Leben und Tod auf fremden Welten