Lexikon
Verführung
bürgerliches Recht
die Bestimmung einer Frau zum außerehelichen Beischlaf durch Hinterlist, Drohung oder unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses; Schadensersatzpflicht nach § 825 BGB. – Ähnlich in Österreich (§ 1328 ABGB). Ein entsprechender Spezialtatbestand ist im schweizerischen Zivilrecht nicht vorhanden, doch ist das Recht der unerlaubten Handlungen (Art. 41 ff. OR) anwendbar.
Wissenschaft
Warum erkältet man sich im Winter leichter?
Kälte, Nässe oder Zugluft sind nicht daran schuld, wenn die Nase läuft. Des Rätsels Lösung verrät Dr. med. Jürgen Brater. Auch wenn ein grippaler Infekt im allgemeinen Sprachgebrauch „Erkältung“ genannt wird, ist Kälte allein nicht in der Lage, ihn auszulösen. Wäre es anders, müssten Eskimos oder Polarforscher, die im ständigen...
Wissenschaft
Wie viel ist genug?
Pestizide schaden Mensch und Natur. Trotzdem setzen Landwirte die Mittel zum Zwecke einer ertragreichen Ernte ein. von RAINER KURLEMANN Die meisten Landwirte haben ein gutes Verhältnis zur Natur. Trotzdem können sie sich nicht an allen Insekten erfreuen, die sie auf ihren Feldern und Pflanzen finden. Die Glasflügelzikade gehört...