Lexikon
Verführung
bürgerliches Recht
die Bestimmung einer Frau zum außerehelichen Beischlaf durch Hinterlist, Drohung oder unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses; Schadensersatzpflicht nach § 825 BGB. – Ähnlich in Österreich (§ 1328 ABGB). Ein entsprechender Spezialtatbestand ist im schweizerischen Zivilrecht nicht vorhanden, doch ist das Recht der unerlaubten Handlungen (Art. 41 ff. OR) anwendbar.
Wissenschaft
Clevere Technik für eine nachhaltige Zukunft
Der Epochenwandel droht die Welt zu überfordern: Kraftwerke, Gebäude und Verkehr müssen auf erneuerbare Energien umgestellt werden, die Industrie auf Ressourcenschonung, die Landwirtschaft auf Nachhaltigkeit. Hilfe kommt von Maschinen mit Künstlicher Intelligenz. von ULRICH EBERL Vor 265 Jahren beschrieb der Naturforscher Carl...
Wissenschaft
Schmerzfrei
Schmerzmedikamente sind für viele Menschen am Lebensende eine Erleichterung. Bei chronischen Krankheiten jedoch sind sie mit einer Suchtgefahr verbunden.
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