Lexikon

Verwahrung

bürgerliches Recht
die Aufbewahrung einer beweglichen Sache des Hinterlegers durch den Verwahrer, der bei unentgeltlicher Verwahrung nur für die von ihm in eigenen Angelegenheiten angewandte Sorgfalt einzustehen hat. Die Verwahrung ist verwandt mit, aber zu unterscheiden von der Hinterlegung. Rechtsstreitigkeiten aus öffentlicher Verwahrung (z. B. in Schulen u. a. Amtsgebäuden) gehören kraft sog. traditioneller Zuständigkeit vor die ordentliche Gerichtsbarkeit (Rechtsweg).
Flusspferdschädel
Wissenschaft

Flusspferdknochen und Skorpionöl

In der Renaissance entstanden sogenannte Arzneibücher, die Rezepte zur Anfertigung von Medizin gegen vielfältige Krankheiten enthielten und weite Verbreitung fanden. Ein internationales Forscherteam hat nun eines dieser Bücher einer chemischen Analyse unterzogen, um herauszufinden, wie die Nutzung dieser Rezepte durch die Leser...

Drohne, Steuerung, fliegen
Wissenschaft

Drohnen für Profis

Bislang galten kleine Flugobjekte vor allem als Spielerei. Doch bessere Technik und zweckmäßige Vorschriften schaffen die Grundlage für immer mehr nützliche Anwendungen. von Tim Schröder Für eingefleischte Angler, die an einem See geduldig darauf warten, dass ein Fisch anbeißt, ist die Aguadrone sicher nichts. Doch wer vor der...

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