Lexikon
Verwahrung
bürgerliches Recht
die Aufbewahrung einer beweglichen Sache des Hinterlegers durch den Verwahrer, der bei unentgeltlicher Verwahrung nur für die von ihm in eigenen Angelegenheiten angewandte Sorgfalt einzustehen hat. Die Verwahrung ist verwandt mit, aber zu unterscheiden von der Hinterlegung. Rechtsstreitigkeiten aus öffentlicher Verwahrung (z. B. in Schulen u. a. Amtsgebäuden) gehören kraft sog. traditioneller Zuständigkeit vor die ordentliche Gerichtsbarkeit (Rechtsweg).
Wissenschaft
Ein asymmetrisches All?
Rätselhafte Richtungen und seltsame Ströme – ist das Kosmologische Prinzip am Ende? von RÜDIGER VAAS Eine Vorzugsrichtung des Universums wäre eine wahrhaft umfassende Entdeckung. Entsprechend gut müssten die Indizien dafür sein, damit die meisten Kosmologen sie akzeptieren. Denn dann wäre ihr lieb gewonnenes Kosmologisches...
Wissenschaft
Ein Mensch wie wir
Fundstücke belegen: Seit mindestens 40.000 Jahren ist Homo sapiens ein kulturelles Wesen und fähig zu kognitiven Höchstleistungen. von ROLF HEßBRÜGGE Wir haben 7000 Sprachen hervorgebracht, rund 1200 Musikinstrumente geschaffen, vielerlei Tanzformen und Malstile sowie Dutzende wissenschaftliche Disziplinen entwickelt. Wir haben...