Lexikon
Verwahrung
bürgerliches Recht
die Aufbewahrung einer beweglichen Sache des Hinterlegers durch den Verwahrer, der bei unentgeltlicher Verwahrung nur für die von ihm in eigenen Angelegenheiten angewandte Sorgfalt einzustehen hat. Die Verwahrung ist verwandt mit, aber zu unterscheiden von der Hinterlegung. Rechtsstreitigkeiten aus öffentlicher Verwahrung (z. B. in Schulen u. a. Amtsgebäuden) gehören kraft sog. traditioneller Zuständigkeit vor die ordentliche Gerichtsbarkeit (Rechtsweg).
Wissenschaft
Zufall oder Zusammenhang?
Maschinelles Lernen revolutioniert die Datenanalyse. Doch als statistische Methode unterscheidet es nicht zwischen Ursache und Wirkung – und kratzt daher oft nur an der Oberfläche der Realität. von THOMAS BRANDSTETTER Je bunter die Blätter der Bäume werden, desto mehr Menschen leiden an Schnupfen. Doch ist die herbstliche...
Wissenschaft
Wie Archaebakterien Energie aus Wasserstoff gewinnen
Wissenschaftler haben ein grundlegendes Rätsel der Biologie gelüftet: Wie der Stoffwechsel der Archaeen funktioniert. Demnach gewinnen diese urtümlichen Mikroorganismen Energie mithilfe von speziellen Enzymen, die Wasserstoff umwandeln und herstellen. Diese Strategie hat den Einzellern über Milliarden Jahre hinweg das Überleben...