Lexikon

Verwahrung

bürgerliches Recht
die Aufbewahrung einer beweglichen Sache des Hinterlegers durch den Verwahrer, der bei unentgeltlicher Verwahrung nur für die von ihm in eigenen Angelegenheiten angewandte Sorgfalt einzustehen hat. Die Verwahrung ist verwandt mit, aber zu unterscheiden von der Hinterlegung. Rechtsstreitigkeiten aus öffentlicher Verwahrung (z. B. in Schulen u. a. Amtsgebäuden) gehören kraft sog. traditioneller Zuständigkeit vor die ordentliche Gerichtsbarkeit (Rechtsweg).
Wissenschaft

»Das Standardmodell der Kosmologie muss korrigiert werden«

Die Physikerin Jenny Wagner über die aktuellen Schwierigkeiten, unser Universum zu verstehen. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Frau Dr. Wagner, Sie sind Hauptautorin eines umfangreichen Übersichtsartikels in der renommierten Fachzeitschrift Classical and Quantum Gravity. Darin geht es um zahlreiche Beobachtungen, die im...

Tanker, Erdgas
Wissenschaft

Wie Gas flüssig wird

LNG soll die Versorgungslücke schließen, die seit dem Stopp der russischen Erdgaslieferungen klafft. Eine Einführung in die notwendige Technologie.

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