Lexikon
Verwahrung
bürgerliches Recht
die Aufbewahrung einer beweglichen Sache des Hinterlegers durch den Verwahrer, der bei unentgeltlicher Verwahrung nur für die von ihm in eigenen Angelegenheiten angewandte Sorgfalt einzustehen hat. Die Verwahrung ist verwandt mit, aber zu unterscheiden von der Hinterlegung. Rechtsstreitigkeiten aus öffentlicher Verwahrung (z. B. in Schulen u. a. Amtsgebäuden) gehören kraft sog. traditioneller Zuständigkeit vor die ordentliche Gerichtsbarkeit (Rechtsweg).
Wissenschaft
News der Woche 27.01.2025
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Wie Tiere ihre Muster bekommen
Ob Zebras, Tiger, Leoparden oder Kofferfische: Viele Tiere haben Muster, die so einzigartig sind wie unser Fingerabdruck. Schon der britische Mathematiker Alan Turing stellte 1952 Theorien dazu auf, wie diese unregelmäßigen Fell- und Haut-Färbungen entstehen. Doch Turings Ansätze konnten nicht erklären, warum die Streifen und...