Lexikon
Wojewọde
in Polen bis Anfang des 14. Jahrhunderts Vertreter des Königs bzw. Herzogs in Militär- und Gerichtssachen, seit 1139 in jedem der zahlreichen Teilfürstentümer (später Wojewodschaften). Seit dem 14. Jahrhundert (bis 1795) rangältester Beamter der Adelsselbstverwaltung einer Wojewodschaft, Mitglied des Senats. 1918–1939, 1944–1950 und seit 1973 oberster staatlicher Beamter einer Wojewodschaft.
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