Lexikon
Zentralịsmus
das in der Verwaltung, aber auch in der Politik und Wirtschaft vorhandene Bestreben, die Entscheidungsbefugnisse in einer Hand zu konzentrieren; Gegensatz: Dezentralismus, insbesondere auf der Grundlage, dass bestimmte Arten von Entscheidungen besser aus der unmittelbaren Verwaltungsnähe (auch „Bürgernähe“ genannt) getroffen werden. In der preußischen Verwaltung wurde in dem System der Mittelinstanzen (Provinz, Regierungsbezirk, Landrat sowie Provinzial- und Kreisselbstverwaltung) ein Ausgleich gesucht.
Im Staatsrecht bedeutet Zentralismus Unitarismus, jedenfalls Ablehnung des Föderalismus, vielfach auch das Streben nach Beseitigung der kommunalen oder sonstigen Selbstverwaltung zugunsten der rein staatlichen Verwaltung.
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