Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

beschwören

be|schwö|ren
V.
135, hat beschworen; mit Akk.
1.
etwas b.
a)
einen Schwur leisten, dass etwas so sei, dass etwas richtig, wahr sei;
ich kann b., dass ; seine Zeugenaussage b.
b)
ins Gedächtnis rufen;
Erinnerungen, Vergangenes b.
2.
jmdn. b.
a)
nach dem Volksglauben
durch Zauberformeln herbeirufen;
Geister b., den Geist eines Verstorbenen b.
b)
dringend bitten, flehentlich bitten;
jmdn. b., etwas nicht zu tun
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