Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
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er|ọ̈ff|nen I.
〈mit Akk.〉
1.
(zum ersten Mal) der Öffentlichkeit, dem Publikum zugänglich machen;
ein Geschäft, Lokal, Theater, eine Ausstellung e.
2.
〈Med.〉
durch Schnitt öffnen;
ein Geschwür e.
3.
formell öffnen;
ein Testament e.
4.
(formell) beginnen, einleiten;
eine Gerichtsverhandlung, eine Sitzung, eine Diskussion e.; eine Schachpartie e.
die ersten Züge in einer Schachpartie machen;
die Geburt e.
II.
〈mit Dat. und Akk.〉
jmdm. etwas e.
jmdm. etwas (Überraschendes, Unerwartetes, meist Unangenehmes) mitteilen

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