Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

freisprechen

frei|spre|chen
V.
146, hat freigesprochen; mit Akk.
1.
durch Gerichtsurteil von einer Anklage befreien
2.
Handwerk
(nach einer Prüfung) zum Gesellen oder Facharbeiter erklären;
einen Lehrling f.
3.
jmdn. von etwas f.
erklären, dass jmdn. keine Schuld trifft oder dass jmd. eine bestimmte (negative) Eigenschaft nicht hat;
von Habgier muss man ihn unbedingt f.; ich kann ihn von dem Vorwurf der Faulheit nicht f.
,
Frei|spre|chung
f.
,
, nur Sg.
Pilz, Candida auris
Wissenschaft

Bedrohliche Pilze

Pilzinfektionen breiten sich aus. Was sind die Gründe für das Erstarken wehrhafter Pilze? Und wie lassen sie sich bekämpfen? von SUSANNE DONNER Viele hatten fest gehofft, nach dem Zwischenfall an der Charité würde es hierzulande wieder still um den Hefepilz Candida auris werden. 2021 war der gefürchtete Erreger von einer...

Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Computer überall

„Computus“ – so heißt das Buch, in dem der Mittelalterhistoriker Arno Borst erklärt, dass Leute, die ihre Texte auf einem Computer schreiben und Geld von einem Konto abheben, Dinge nutzen, deren Bezeichnungen von dem Ausdruck „computus“ abstammen, der zugleich uralt und vielseitig ist. Bereits in der Antike erfassten die Menschen...

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