Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

freisprechen

frei|spre|chen
V.
146, hat freigesprochen; mit Akk.
1.
durch Gerichtsurteil von einer Anklage befreien
2.
Handwerk
(nach einer Prüfung) zum Gesellen oder Facharbeiter erklären;
einen Lehrling f.
3.
jmdn. von etwas f.
erklären, dass jmdn. keine Schuld trifft oder dass jmd. eine bestimmte (negative) Eigenschaft nicht hat;
von Habgier muss man ihn unbedingt f.; ich kann ihn von dem Vorwurf der Faulheit nicht f.
,
Frei|spre|chung
f.
,
, nur Sg.
Foto von vier lachenden Frauen auf einem Golfplatz
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