Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

freisprechen

frei|spre|chen
V.
146, hat freigesprochen; mit Akk.
1.
durch Gerichtsurteil von einer Anklage befreien
2.
Handwerk
(nach einer Prüfung) zum Gesellen oder Facharbeiter erklären;
einen Lehrling f.
3.
jmdn. von etwas f.
erklären, dass jmdn. keine Schuld trifft oder dass jmd. eine bestimmte (negative) Eigenschaft nicht hat;
von Habgier muss man ihn unbedingt f.; ich kann ihn von dem Vorwurf der Faulheit nicht f.
,
Frei|spre|chung
f.
,
, nur Sg.
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Wissenschaft

Schnecken, Schwämme, Nussschalen

So vielfältig wie die Tier- und Pflanzenwelt, so breit ist die Palette an bizarren Materialstrukturen, die die Natur im Verlauf der Evolution hervorgebracht hat. Sie bieten pfiffige Lösungen für viele Herausforderungen in der Technik und Medizin. von Reinhard Breuer

Der Beitrag...

Krebszelle, Biomarker
Wissenschaft

Aufschlussreiche Marker

Biomarker neuen Typs ermöglichen es, Alzheimer im Blut zu erkennen und Depressionen anhand des Hirnstroms aufzuspüren. Zudem lassen sich damit Krebs sowie Erkrankungen von Nerven, Herz und Kreislauf immer häufiger individualisiert behandeln. von CHRISTIAN JUNG Ein häufiges Phänomen: Mehrere Patienten haben dieselbe Diagnose,...

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