Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
freisprechen
frei|spre|chen 1.
durch Gerichtsurteil von einer Anklage befreien
2.
〈Handwerk〉
(nach einer Prüfung) zum Gesellen oder Facharbeiter erklären;
einen Lehrling f.
3.
jmdn. von etwas f.
erklären, dass jmdn. keine Schuld trifft oder dass jmd. eine bestimmte (negative) Eigenschaft nicht hat;
von Habgier muss man ihn unbedingt f.; ich kann ihn von dem Vorwurf der Faulheit nicht f.
,
Frei|spre|chung
〈〉
f.
, –
, nur Sg.