Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

freisprechen

frei|spre|chen
V.
146, hat freigesprochen; mit Akk.
1.
durch Gerichtsurteil von einer Anklage befreien
2.
Handwerk
(nach einer Prüfung) zum Gesellen oder Facharbeiter erklären;
einen Lehrling f.
3.
jmdn. von etwas f.
erklären, dass jmdn. keine Schuld trifft oder dass jmd. eine bestimmte (negative) Eigenschaft nicht hat;
von Habgier muss man ihn unbedingt f.; ich kann ihn von dem Vorwurf der Faulheit nicht f.
,
Frei|spre|chung
f.
,
, nur Sg.
Wissenschaft

Osterinsel: Doch kein Bevölkerungskollaps?

Überschritt die Bevölkerung die Tragfähigkeit der kleinen Insel und brach deshalb ein? Dieser Vermutung widersprechen nun Studienergebnisse, wonach die Population der Osterinsel wohl stets bescheiden blieb. Die neue Einschätzung der einst landwirtschaftlich genutzten Flächen legt nahe, dass es nur maximal 4000 Inselbewohner gab...

Funk, 6G, Mobilfunknetz
Wissenschaft

Der Funk für übermorgen

Etwa alle zehn Jahre gibt es einen neuen Mobilfunkstandard. 2030 soll es wieder so weit sein. Was der Standard namens „6G“ an neuen Möglichkeiten bieten wird, ist in Grundzügen bereits erkennbar. Und es wird weiter eifrig daran geforscht. von MICHAEL VOGEL Vor fünf Jahren startete das erste 5G-Mobilfunknetz in Deutschland. Zum...

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