Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

scheiden

schei|den
V.
107
I.
mit Akk.; hat geschieden
1.
etwas s.
a)
trennen;
Erze s.
Erze vom tauben Gestein trennen;
eine Ehe s.
eine Ehe gerichtlich trennen, auflösen
b)
einen Unterschied (zwischen zwei Dingen) machen;
man muss s. zwischen dem, was erwünscht, und dem, was möglich ist; das Gute vom Schlechten s.
2.
jmdn. s.
a)
jmdn. von jmdm. trennen;
unsere gegensätzliche Meinung in diesen Fragen scheidet uns (voneinander)
b)
jmds. Ehe trennen;
meist in der Wendung
sich s. lassen
sich von seinem Ehepartner durch Gerichtsurteil trennen;
ein geschiedener Mann
ein Mann, dessen Ehe getrennt wurde;
wenn du das tust, dann sind wir geschiedene Leute
dann will ich mit dir nichts mehr zu tun haben
II.
refl.; hat geschieden
sich s.
sich (voneinander) trennen, auseinandergehen;
an dieser Frage s. sich die Geister, die Meinungen
III.
o. Obj.; ist geschieden
1.
Abschied nehmen;
wir müssen s.; von jmdm. s.
2.
zu Ende gehen;
das ~de Jahr; der ~de Tag
3.
untergehen;
die ~de Sonne
Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben Holzstempel mit erhabener Schrift.
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