Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

verbürgen

ver|bụ̈r|gen
V.
1, hat verbürgt
I.
mit Akk.
etwas v.
für etwas bürgen, Gewähr, Sicherheit für etwas leisten;
dieses Zeichen, dieses Geschäft verbürgt Qualität
II.
refl.
1.
sich für etwas v.
für etwas die Garantie übernehmen, Sicherheit für etwas bieten;
ich verbürge mich für seine Zuverlässigkeit; ich verbürge mich dafür, dass alles richtig erledigt wird
2.
sich für jmdn. v.
die Garantie dafür übernehmen, dass jmd. etwas tut, was von ihm gefordert wird
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