Zivilehe
Zi|vil|ehe 〈
[–vi:l–]
f.
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〉standesamtlich (nicht kirchlich) geschlossene Ehe
Das Reichspersonenstandsgesetz führt die obligatorische Zivilehe ein und sieht auch Ehescheidungen vor.
Mit dem dritten Milderungsgesetz sind fast alle preußischen Kampfgesetze gegen den politischen Katholizismus aufgehoben. Der Kulturkampf ist damit beendet. Auf Dauer erhalten bleiben nur die staatliche Schulaufsicht und die Zivilehe.