Lexikon

Eherecht

evangelisches Eherecht
Nach evangelischer Auffassung ist die Ehe von Gott in der Schöpfung des Menschen als Mann und Frau eingesetzt (Genesis 1 und 2) und untersteht Gottes Verheißung und Willen. Sie hat aber keinen sakramentalen, erlösenden Charakter und ist weltlichem Gesetz unterworfen (Eheschließung). 1874/75 wurde in Deutschland die obligatorische Zivilehe eingeführt. Die Ehegesetzgebung und -gerichtsbarkeit wird seither ausschließlich dem Staat überlassen. Von einem kirchlich getrauten Paar wird die Führung einer christlichen Ehe und die christliche Erziehung der Kinder erwartet. Das evangelische Eherecht kennt keine kirchliche Ehescheidung. Es unterscheidet sich vom katholischen Eherecht aber in der Beurteilung einer weltlichen Ehescheidung und der Frage der Wiedertrauung.
Migräne, Antikörper
Wissenschaft

Kampf den Kopfschmerzen

Regelmäßige Migräneattacken sollte niemand einfach hinnehmen. Die Forschung hat viele effektive Therapien zur Vorbeugung entwickelt. von SUSANNE DONNER Wenn es wärmer wird und andere endlich mehr Zeit im Freien verbringen, beginnt für Theresa Kühn (Name geändert) eine schlimme Zeit. Sie wickelt ein Tuch um ihren Kopf und setzt...

Megalithen
Wissenschaft

Hinkelstein und Dolmengrab

Was ist eigentlich ein Megalith? Wer begann seine Toten in Hügelgräbern zu bestatten? Und warum gleichen sie sich – unabhängig davon, ob sie in Spanien oder Dänemark stehen? Diesen Fragen geht Teil 1 unserer Reihe über die steinernen Riesen nach. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Mit einem Hinkelstein auf dem Rücken herumspazieren, als...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon