Lexikon
Eherecht
evangelisches Eherecht
Nach evangelischer Auffassung ist die Ehe von Gott in der Schöpfung des Menschen als Mann und Frau eingesetzt (Genesis 1 und 2) und untersteht Gottes Verheißung und Willen. Sie hat aber keinen sakramentalen, erlösenden Charakter und ist weltlichem Gesetz unterworfen (Eheschließung). 1874/75 wurde in Deutschland die obligatorische Zivilehe eingeführt. Die Ehegesetzgebung und -gerichtsbarkeit wird seither ausschließlich dem Staat überlassen. Von einem kirchlich getrauten Paar wird die Führung einer christlichen Ehe und die christliche Erziehung der Kinder erwartet. Das evangelische Eherecht kennt keine kirchliche Ehescheidung. Es unterscheidet sich vom katholischen Eherecht aber in der Beurteilung einer weltlichen Ehescheidung und der Frage der Wiedertrauung.
Wissenschaft
Kartoffelfäule-Erreger kam aus den Anden
Ab 1845 sorgte die Kartoffelfäule in Irland für verheerende Ernteausfälle und löste eine Hungersnot aus, die mehr als eine Million Menschen das Leben kostete. Doch woher kam der Erreger ursprünglich? Umfassende genetische Analysen verorten die Ursprünge des verantwortlichen Erregers Phytophthora infestans nun in den...
Wissenschaft
News der Woche 03.10.2025
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