Lexikon
Eheschließung
kirchliches Recht
Die evangelische Kirche erkennt die bürgerliche Trauung als ehebegründend an; die nachfolgende kirchliche Trauung ist eine Einsegnungshandlung, die die Ehe fürbittend dem Segen und den Geboten Gottes unterstellt. – Nach katholischem Eherecht muss ein Katholik zur Gültigkeit seiner Ehe die vorgeschriebene Eheschließungsform einhalten: die Partner haben ihren Eheschließungswillen vor dem Pfarrer (oder seinem Delegierten) und zwei Zeugen kundzutun; wenn in Todesgefahr ein Pfarrer nicht ohne schweren Nachteil erreichbar ist, genügen zwei Zeugen.
Wissenschaft
Die Furcht vor der Dunkelflaute
Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?
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Wissenschaft
Es begann vor 100 Jahren
1925 fand in Göttingen eine wissenschaftliche Revolution statt. Zufall oder gut vorbereitet? Und warum feiert dieses Jahr die ganze Welt? von ANDREA STEGEMANN Die Vereinten Nationen haben für das Jahr 2025 das „Internationale Jahr der Quantenwissenschaft und Quantentechnologie“ ausgerufen. Die Deutsche Physikalische Gesellschaft...