Lexikon

Eheschließung

kirchliches Recht
Die evangelische Kirche erkennt die bürgerliche Trauung als ehebegründend an; die nachfolgende kirchliche Trauung ist eine Einsegnungshandlung, die die Ehe fürbittend dem Segen und den Geboten Gottes unterstellt. Nach katholischem Eherecht muss ein Katholik zur Gültigkeit seiner Ehe die vorgeschriebene Eheschließungsform einhalten: die Partner haben ihren Eheschließungswillen vor dem Pfarrer (oder seinem Delegierten) und zwei Zeugen kundzutun; wenn in Todesgefahr ein Pfarrer nicht ohne schweren Nachteil erreichbar ist, genügen zwei Zeugen.

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