Lexikon
Eheschließung
kirchliches Recht
Die evangelische Kirche erkennt die bürgerliche Trauung als ehebegründend an; die nachfolgende kirchliche Trauung ist eine Einsegnungshandlung, die die Ehe fürbittend dem Segen und den Geboten Gottes unterstellt. – Nach katholischem Eherecht muss ein Katholik zur Gültigkeit seiner Ehe die vorgeschriebene Eheschließungsform einhalten: die Partner haben ihren Eheschließungswillen vor dem Pfarrer (oder seinem Delegierten) und zwei Zeugen kundzutun; wenn in Todesgefahr ein Pfarrer nicht ohne schweren Nachteil erreichbar ist, genügen zwei Zeugen.
Wissenschaft
Frühe Sternhaufen im galaktischen Bogen
In der Frühzeit des Kosmos waren die ersten Galaxien von intensiver Sternbildung geprägt. Jetzt haben Astronomen in einer solchen fernen Galaxie mithilfe des James-Webb-Teleskops fünf junge Sternhaufen entdeckt. Diese extrem dichten, sternreichen Ansammlungen existierten schon 460 Millionen Jahre nach dem Urknall und sind damit...
Wissenschaft
Igitt!
Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
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