Lexikon

Eheschließung

kirchliches Recht
Die evangelische Kirche erkennt die bürgerliche Trauung als ehebegründend an; die nachfolgende kirchliche Trauung ist eine Einsegnungshandlung, die die Ehe fürbittend dem Segen und den Geboten Gottes unterstellt. Nach katholischem Eherecht muss ein Katholik zur Gültigkeit seiner Ehe die vorgeschriebene Eheschließungsform einhalten: die Partner haben ihren Eheschließungswillen vor dem Pfarrer (oder seinem Delegierten) und zwei Zeugen kundzutun; wenn in Todesgefahr ein Pfarrer nicht ohne schweren Nachteil erreichbar ist, genügen zwei Zeugen.
Bitter-Rezeptor
Wissenschaft

Innen und außen bitter: Geschmacks-Rezeptor hat zwei Bindestellen

Bitteren Geschmack nehmen wir mit Hilfe einer Gruppe verschiedener Rezeptoren wahr. Nun haben Forschende die detaillierte Struktur eines dieser Geschmacksrezeptoren aufgeklärt. Demnach hat der Rezeptor namens TAS2R14 neben der bereits bekannten Bindungsstelle auf der Außenseite von Zellen eine weitere Bindungsstelle, die auf...

Gehirn
Wissenschaft

Schmale Verbindung genügt zur Kommunikation der Hirnhälften

Millionen von Nervenfasern verbinden unsere beiden Hirnhälften miteinander. Dabei sind unterschiedliche Teile dieser Brücke für unterschiedliche Funktionen und Hirnregionen zuständig. Wird diese Verbindung, der Corpus Callosum, durchtrennt, führt das zum sogenannten Split-Brain-Syndrom, das mit Wahrnehmungs- und...

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