Lexikon

Eheschließung

kirchliches Recht
Die evangelische Kirche erkennt die bürgerliche Trauung als ehebegründend an; die nachfolgende kirchliche Trauung ist eine Einsegnungshandlung, die die Ehe fürbittend dem Segen und den Geboten Gottes unterstellt. Nach katholischem Eherecht muss ein Katholik zur Gültigkeit seiner Ehe die vorgeschriebene Eheschließungsform einhalten: die Partner haben ihren Eheschließungswillen vor dem Pfarrer (oder seinem Delegierten) und zwei Zeugen kundzutun; wenn in Todesgefahr ein Pfarrer nicht ohne schweren Nachteil erreichbar ist, genügen zwei Zeugen.
Ältere Frau mit Handventilator am Arbeitsplatz
Wissenschaft

Neues Medikament gegen Hitzewallungen

In den Wechseljahren leiden die meisten Frauen unter häufigen Hitzewallungen. Jetzt könnte ihnen ein neues nicht-hormonelles Medikament helfen. Durch das Präparat Elinzanetant treten die Hitzewallungen deutlich seltener auf und verlaufen schwächer, wie eine klinische Studie belegt. Auch Schlafstörungen werden mit dem Wirkstoff...

Quantencomputer
Wissenschaft

Es riecht nach Revolution

Neue Techniken auf Basis bizarrer Quantenphänomene sollen für Wissenschaft und Wirtschaft ganz neue Möglichkeiten eröffnen. von RALF BUTSCHER Rechts oder links? Voll oder leer? Tot oder lebendig? Der Alltag ist geprägt von einer Welt, in der sich auf solche Fragen eine eindeutige Antwort geben lässt. Doch gleichzeitig existiert...

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