Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

zumachen

zu|ma|chen
V.
1, hat zugemacht; ugs.
I.
mit Akk.
schließen;
Ggs.
aufmachen;
die Tür, das Fenster z.; die Augen z.; wenn das geschieht, kann er seinen Laden z.
dann ist er ruiniert, dann ist seine Existenz vernichtet
II.
o. Obj.
1.
die Geschäftszeit beenden oder unterbrechen;
die Läden machen abends um 18 Uhr, machen mittags zu
2.
bes. im Imperativ
sich beeilen;
mach zu!

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