Lexikon

Beteiligung

dauernde oder vorübergehende Kapitaleinlage einer Person oder Personenmehrheit bei einer Handelsgesellschaft (z. B. OHG, KG, AG), verbunden mit Gewinn- und Risikobeteiligung. Als Beteiligung im Sinn des Aktiengesetzes und als wesentliche Beteiligung in steuerrechtlichem Sinn gilt ein Anteil von 25% oder mehr am Grund- oder Stammkapital eines Unternehmens; gemäß § 20 AktG ist die Beteiligung mitteilungspflichtig. Holdinggesellschaft.
Atom
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Atomare Antreiber

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Geistesblitz
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Wie sich Heureka-Momente ankündigen

Entscheidende Ideen für die Lösung komplexer Probleme stellen sich mitunter in Form von Geistesblitzen ein. Doch kommen solche Aha-Momente tatsächlich wie aus dem Nichts? Videoaufzeichnungen von sechs Mathematikern, die an der Tafel an herausfordernden mathematischen Problemen knobeln, zeigen, dass sich ihr Verhalten bereits in...

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