Lexikon
Beteiligung
dauernde oder vorübergehende Kapitaleinlage einer Person oder Personenmehrheit bei einer Handelsgesellschaft (z. B. OHG, KG, AG), verbunden mit Gewinn- und Risikobeteiligung. Als Beteiligung im Sinn des Aktiengesetzes und als wesentliche Beteiligung in steuerrechtlichem Sinn gilt ein Anteil von 25% oder mehr am Grund- oder Stammkapital eines Unternehmens; gemäß § 20 AktG ist die Beteiligung mitteilungspflichtig. Holdinggesellschaft.
Wissenschaft
Atomare Antreiber
Neue Katalysatoren sollen umweltverträgliche und preisgünstige Produkte ermöglichen, etwa für den Einsatz in Medizin, Landwirtschaft oder Elektroautos mit Brennstoffzellen. von REINHARD BREUER Es begann mit einem Knall. Man schrieb das Jahr 1823. Da mischte Johann Wolfgang Döbereiner Luft und Wasserstoff, dann brachte er das...
Wissenschaft
Wie sich Heureka-Momente ankündigen
Entscheidende Ideen für die Lösung komplexer Probleme stellen sich mitunter in Form von Geistesblitzen ein. Doch kommen solche Aha-Momente tatsächlich wie aus dem Nichts? Videoaufzeichnungen von sechs Mathematikern, die an der Tafel an herausfordernden mathematischen Problemen knobeln, zeigen, dass sich ihr Verhalten bereits in...
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