Lexikon

Innenpolitik

im weiteren Sinne die gesamte innere Politik eines Staates (Gegensatz: Außenpolitik); im engeren Sinne die inneren politischen Angelegenheiten eines Landes mit Ausnahme der Justiz, des Finanzwesens sowie der Wirtschaftspolitik und der Arbeits- und Sozialfragen, so dass sich Innenpolitik in diesem Sinn auf die allgemeine innere Verwaltung und die Polizei, u. U. auch auf Kulturangelegenheiten u. Ä. beschränkt. Für diese letztgenannten Bereiche ist z. B. heute in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesministerium des Innern zuständig. Eine ähnliche Ressorteinteilung gibt es in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich sowie in der Schweiz (hier allerdings mit geringerer Aufgliederung des Wirtschaftsressorts).
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