Lexikon

Analogie

Recht
eine Art der Rechtsfindung, bei der eine Rechtsnorm auf einen ähnlichen im Gesetz selbst nicht geregelten Sachverhalt angewendet wird (Gesetzesanalogie). Im Gesetz wird oft die Möglichkeit einer „entsprechenden Anwendung“ eröffnet. Voraussetzung der Analogie ist die gleiche Interessenlage, Zweck- und Wertvorstellung des geregelten Sachverhalts mit dem nicht geregelten Fall. Im Strafrecht ist die Analogie nicht zulässig.
Parodontitis, Zähne, Karies
Wissenschaft

Zähne zeigen

Moderne Zahnmediziner greifen immer seltener zum Bohrer: Karies und Parodontitis lassen sich mit innovativen Methoden sanft stoppen. Hilfreich ist dabei die frühzeitige Diagnose. von MONIKA HOLTHOFF-STENGER Zahnfäule und Zahnfleischentzündung sind alte Bekannte der Menschheit. In Marokko entdeckten Wissenschaftler des Max-Planck-...

Keimlinge und Mini-Gewächshäuser
Wissenschaft

Fördern Perowskit-Solarzellen das Pflanzenwachstum?

Halbtransparente Perowskit-Solarzellen können eine Lösung für die landwirtschaftliche Photovoltaiknutzung sein: Sie wandeln Sonnenlicht effizient in Elektrizität um und lassen gleichzeitig Licht für das Pflanzenwachstum durch. Dadurch lassen sich Flächen doppelt nutzen, ohne dass die Energiegewinnung in Konkurrenz zur...

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