Lexikon
Analogie
Recht
eine Art der Rechtsfindung, bei der eine Rechtsnorm auf einen ähnlichen – im Gesetz selbst nicht geregelten – Sachverhalt angewendet wird (Gesetzesanalogie). Im Gesetz wird oft die Möglichkeit einer „entsprechenden Anwendung“ eröffnet. Voraussetzung der Analogie ist die gleiche Interessenlage, Zweck- und Wertvorstellung des geregelten Sachverhalts mit dem nicht geregelten Fall. Im Strafrecht ist die Analogie nicht zulässig.
Wissenschaft
Zähne zeigen
Moderne Zahnmediziner greifen immer seltener zum Bohrer: Karies und Parodontitis lassen sich mit innovativen Methoden sanft stoppen. Hilfreich ist dabei die frühzeitige Diagnose. von MONIKA HOLTHOFF-STENGER Zahnfäule und Zahnfleischentzündung sind alte Bekannte der Menschheit. In Marokko entdeckten Wissenschaftler des Max-Planck-...
Wissenschaft
Fördern Perowskit-Solarzellen das Pflanzenwachstum?
Halbtransparente Perowskit-Solarzellen können eine Lösung für die landwirtschaftliche Photovoltaiknutzung sein: Sie wandeln Sonnenlicht effizient in Elektrizität um und lassen gleichzeitig Licht für das Pflanzenwachstum durch. Dadurch lassen sich Flächen doppelt nutzen, ohne dass die Energiegewinnung in Konkurrenz zur...