Lexikon
Fünfprozentklausel
5-Prozent-Klausel; Fünf-Prozent-Hürde; 5-Prozent-HürdeBestimmung des Bundeswahlgesetzes, nach der eine Partei oder Wählergruppe mindestens 5% der im Bundesgebiet abgegebenen Stimmen (oder drei Direktmandate; Wahlsystem) erringen muss, um Vertreter in den Bundestag entsenden zu können. Entsprechend gibt es für die Wahl der Landtage in allen deutschen Bundesländern eine Fünfprozentklausel. Im kommunalen Bereich ist die Fünfprozentklausel nicht üblich.
Wissenschaft
Abenteuer Quanteninternet
Absolut abhörsicher kommunizieren: Das soll mit einer besonderen Form der Vernetzung gelingen – im Quanteninternet.
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Wissenschaft
Gewaltige Flut riss Krater in Grönlands Eisschild
Durch die globale Erwärmung taut der grönländische Eisschild. Das Schmelzwasser fließt dabei üblicherweise ins Meer. Mitunter kann es allerdings auch zerstörerische Kraft entfalten, wie nun eine Studie enthüllt. Satellitendaten zeigen, dass im Jahr 2014 ein unter der Eisschicht gelegener Schmelzwassersee mit solcher Wucht nach...