Lexikon

Gleichheitsgrundsatz

Gleichheitssatz; Gleichheitsgebot; Gleichbehandlungsgrundsatz
elementares Grundrecht des deutschen Grundgesetzes (Art. 3); danach sind „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“. Der Gleichheitsgrundsatz verbietet es der Staatsgewalt insbesondere, jemanden wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Darüber hinaus wird der Gleichheitsgrundsatz als allgemeines Willkürverbot verstanden. Damit wird dem Staat die Verpflichtung auferlegt, alle Menschen auch tatsächlich nach gleichen Maßstäben gerecht zu behandeln. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat ferner insbesondere zur Herstellung der Gleichberechtigung von Mann und Frau und bestehende Nachteile zu beseitigen.
Schneeball, Eiszeit
Wissenschaft

Oasen auf der Schneeball-Erde

Veränderungen in der Umlaufbahn der Erde ermöglichten es frühen Lebensformen, die extremste Eiszeit in der Geschichte unseres Planeten zu überstehen.

Der Beitrag Oasen auf der Schneeball-Erde erschien zuerst auf...

Drohnen-Team beim Transport eines Paketes
Wissenschaft

Teamwork bei Drohnen

Drohnen können Lasten in schwer zugängliche Gebiete transportieren, dabei jeweils einzeln jedoch nur wenig Gewicht tragen. Die Zusammenarbeit mehrerer Drohnen gestaltet sich allerdings schwierig, denn die autonomen Flugobjekte müssen sich dabei sowohl untereinander koordinieren, als auch auf Veränderungen in ihrer Umgebung...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon