Lexikon
Gleichheitsgrundsatz
Gleichheitssatz; Gleichheitsgebot; Gleichbehandlungsgrundsatzelementares Grundrecht des deutschen Grundgesetzes (Art. 3); danach sind „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“. Der Gleichheitsgrundsatz verbietet es der Staatsgewalt insbesondere, jemanden wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Darüber hinaus wird der Gleichheitsgrundsatz als allgemeines Willkürverbot verstanden. Damit wird dem Staat die Verpflichtung auferlegt, alle Menschen auch tatsächlich nach gleichen Maßstäben gerecht zu behandeln. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat ferner insbesondere zur Herstellung der Gleichberechtigung von Mann und Frau und bestehende Nachteile zu beseitigen.
Wissenschaft
Neuer Ansatz für Breitband-Wirkstoffe gegen Viren
Nicht erst seit der Covid-19-Pandemie ist klar: Viren können die globale Gesundheit bedrohen und schwere wirtschaftliche Schäden anrichten. Bislang müssen antivirale Therapien jedoch spezifisch auf den jeweiligen Erreger zugeschnitten werden – ein zeitaufwendiger Prozess. Abhilfe schaffen könnten Breitband-Medikamente, die gegen...
Wissenschaft
Die grüne Stadt von morgen
Hitze und Starkregen machen Stadtbewohnern zunehmend zu schaffen. Planer reagieren mit natürlicher Aufrüstung: bepflanzte Dächer und urbane Wälder. von HARTMUT NETZ Es ist kurz nach vier am Nachmittag des 27. Juli 2016, als die Feuerwehr für Berlin den Ausnahmezustand ausruft. Die Gewitterfront, die die Stadt am Nachmittag...