Lexikon
Gleichheitsgrundsatz
Gleichheitssatz; Gleichheitsgebot; Gleichbehandlungsgrundsatzelementares Grundrecht des deutschen Grundgesetzes (Art. 3); danach sind „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“. Der Gleichheitsgrundsatz verbietet es der Staatsgewalt insbesondere, jemanden wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Darüber hinaus wird der Gleichheitsgrundsatz als allgemeines Willkürverbot verstanden. Damit wird dem Staat die Verpflichtung auferlegt, alle Menschen auch tatsächlich nach gleichen Maßstäben gerecht zu behandeln. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat ferner insbesondere zur Herstellung der Gleichberechtigung von Mann und Frau und bestehende Nachteile zu beseitigen.
Wissenschaft
Unser unzuverlässiges Gedächtnis
Warum wir unseren Erinnerungen zuweilen nicht trauen können, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Polizisten können ein Lied davon singen: Was Augenzeugen eines Unfalls oder Verbrechens im Brustton der Überzeugung behaupten, gesehen zu haben, muss keinesfalls stimmen. Dazu sind unsere Erinnerungen viel zu fehlerhaft und störanfällig....
Wissenschaft
Schädlingsbekämpfung nach natürlichem Vorbild
Angesichts des steigenden Nahrungsbedarfs der wachsenden Weltbevölkerung kommen in der Landwirtschaft weltweit mehr und mehr chemische Pestizide zum Einsatz. Doch viele Pflanzenschädlinge werden mit der Zeit gegen die gängigen Mittel resistent. Forschende haben nun eine Alternative entwickelt, die sich an einem natürlichen...