Kalender
30. Juli 1991
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Nach Auffassung des Berliner Kammergerichts
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Nach Auffassung des Berliner Kammergerichts ist eine Strafverfolgung von ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeitern der DDR-Spionagedienste verfassungswidrig. Die Strafverfolgung von Ex-DDR-Spionen bei gleichzeitiger Straflosigkeit von bundesdeutschen Agenten in der früheren DDR verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Der Bundesgerichtshof vertritt die gegenteilige Rechtsposition.
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