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30. Juli 1991  -  Nach Auffassung des Berliner Kammergerichts ...

Nach Auffassung des Berliner Kammergerichts ist eine Strafverfolgung von ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeitern der DDR-Spionagedienste verfassungswidrig. Die Strafverfolgung von Ex-DDR-Spionen bei gleichzeitiger Straflosigkeit von bundesdeutschen Agenten in der früheren DDR verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Der Bundesgerichtshof vertritt die gegenteilige Rechtsposition.

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