Lexikon
Großunternehmen
Großunternehmungein nach Zahl der Beschäftigten, Höhe des Kapitals oder des Umsatzes überdurchschnittlich großes Unternehmen. Nach dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen vom 15. 8. 1969 sind Großunternehmen, die nicht die Rechtsform der AG haben, zur Rechnungslegung verpflichtet, wenn zwei von den drei folgenden Merkmalen für sie zutreffen: Bilanzsumme über 65 Mio. Euro, Umsatz über 130 Mio. Euro, mehr als 5000 Beschäftigte.
Wissenschaft
Das reale Leben im digitalen Riff
Korallenriffe und andere Ökosysteme der Ozeane sind zunehmend bedroht, vor allem durch Klimawandel und Überfischung. Hilfe verspricht nun eine Technik aus der Industrie: digitale Zwillinge. Damit lassen sich Szenarien für Anpassungs- und Schutzmaßnahmen durchspielen und vorab im virtuellen Raum optimieren. von ULRICH EBERL Wer...
Wissenschaft
Die wilde Geschichte der Milchstraße
Karambolagen, Kannibalismus und Kreationen – von Zwergen, Riesen und der Entstehung unserer kosmischen Heimat. von RÜDIGER VAAS Astronomen ergeht es so wie den meisten Menschen: Oft ist eine Situation nur deshalb schwierig, weil man mitten drin steckt und die Übersicht fehlt. Allerdings ist das wissenschaftliche Problem ungleich...