Lexikon

Meineid

vorsätzlich falsches Schwören vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle; strafbar (§§ 154, 155 StGB) regelmäßig mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr. In der Schweiz strafbar nach Art. 306 und 307 StGB (u. U. mit Zuchthaus). Österreich: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 288 Abs. 2 StGB). Eidesdelikt, Falscheid.
DaVinci.png
Wissenschaft

Vorstoß in die Hölle

Drei Raumsonden sollen bald die Rätsel der Venus lösen. Eine neue Studie lässt vermuten, dass unsere Nachbarwelt bis heute vulkanisch aktiv ist. von RÜDIGER VAAS Die Venus wird oft als Schwester der Erde bezeichnet, weil sie ähnlich groß ist und eine dichte Atmosphäre über felsigem Grund hat. Sie war das erste Ziel...

Phasenübergänge
Wissenschaft

KI hilft beim Problem der Phasentrennung

Unter bestimmten Bedingungen kann eine Substanz gleichzeitig flüssig und gasförmig sein, doch unter welchen Bedingungen dies der Fall ist und wie hoch der Anteil der verschiedenen Zustände ist, ist schwer präzise vorherzusagen. Jetzt haben Physiker die gängige, aber aufwendige Methode der klassischen Dichtefunktionaltheorie durch...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon