Lexikon
Polizeibeamte
die Angehörigen der Polizei; sie stehen in Deutschland meist im Staatsdienst (Landes- oder Bundesbeamte), in der Minderzahl sind sie Kommunalbeamte. Die beamtenrechtlichen Besonderheiten sind in den Polizeibeamtengesetzen der Länder bzw. im Bundesgesetz vom 19. 7. 1960 in der Fassung vom 3. 6. 1976 geregelt.
In Österreich sind Polizeibeamte Bundesbeamte, in der Schweiz überwiegend kantonale Beamte.
Wissenschaft
Konvergent oder kontingent?
Auf der Suche nach Antworten auf die wirklich großen Fragen passiert es oft, dass verschiede Theorien miteinander wetteifern. Wetteifern deswegen, weil sie nach klarem Entweder-oder-Schema vermeintlich nicht unter einen Hut zu bringen sind. Dabei lassen große Fragen gerade in der Biologie häufig auch mehrere Antworten...
Wissenschaft
Einsteins Spuk
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