Lexikon
Polizeibeamte
die Angehörigen der Polizei; sie stehen in Deutschland meist im Staatsdienst (Landes- oder Bundesbeamte), in der Minderzahl sind sie Kommunalbeamte. Die beamtenrechtlichen Besonderheiten sind in den Polizeibeamtengesetzen der Länder bzw. im Bundesgesetz vom 19. 7. 1960 in der Fassung vom 3. 6. 1976 geregelt.
In Österreich sind Polizeibeamte Bundesbeamte, in der Schweiz überwiegend kantonale Beamte.
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Ein Raster aus 270 Rubidium-Atomen, gefangen in optischen Pinzetten, dient als Magnetometer mit einer einzigartigen räumlichen Auflösung. von DIRK EIDEMÜLLER Als der Nobelpreis für Physik des Jahres 1997 vergeben wurde, vermochten sich vermutlich weder die Preisträger noch die Jury vorzustellen, wozu die preisgekrönte Arbeit...
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Eine Vier-Tage-Woche gilt vielen als erstrebenswert, um eine bessere Work-Life-Balance zu erzielen und die Arbeit effektiver zu gestalten. Doch ist die Verdichtung des Arbeitspensums von fünf auf vier Tage tatsächlich förderlich? Nehmen Leistung und Stress dadurch zu oder ab? Eine Studie zeigte nun: Wer bei gleichem Gehalt und...