Lexikon

Polizeibeamte

die Angehörigen der Polizei; sie stehen in Deutschland meist im Staatsdienst (Landes- oder Bundesbeamte), in der Minderzahl sind sie Kommunalbeamte. Die beamtenrechtlichen Besonderheiten sind in den Polizeibeamtengesetzen der Länder bzw. im Bundesgesetz vom 19. 7. 1960 in der Fassung vom 3. 6. 1976 geregelt.
In Österreich sind Polizeibeamte Bundesbeamte, in der Schweiz überwiegend kantonale Beamte.
Weltraum
Wissenschaft

Recht im Weltraum?

Eine diffizile Angelegenheit! von ALEXANDRA VON ASCHERADEN Die Artemis-Vereinbarungen der USA und ihrer Partner formulieren Regeln für die Exploration des Sonnensystems, zunächst besonders für den Mond und dessen Umgebung. Sie sind aber juristisch problematisch. Vor allem die Gewinnung von Rohstoffen und intendierte...

Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Anders, als man denkt

„Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.“ Diese Formulierung stammt von Wilhelm Busch, der damit die Erwartungen des 19. Jahrhunderts poetisch auf den Punkt gebracht hat. Damals wurde Wissenschaft zum Beruf, was für den Soziologen Max Weber bedeutete, dass die Welt berechenbar und damit entzaubert wurde. Dies geschah...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch