Lexikon
Polizeibeamte
die Angehörigen der Polizei; sie stehen in Deutschland meist im Staatsdienst (Landes- oder Bundesbeamte), in der Minderzahl sind sie Kommunalbeamte. Die beamtenrechtlichen Besonderheiten sind in den Polizeibeamtengesetzen der Länder bzw. im Bundesgesetz vom 19. 7. 1960 in der Fassung vom 3. 6. 1976 geregelt.
In Österreich sind Polizeibeamte Bundesbeamte, in der Schweiz überwiegend kantonale Beamte.
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