Lexikon
vorläufige Festnahme
die sofortige Entziehung der Fortbewegungsfreiheit, ohne dass es möglich ist, vorher den Haftbefehl des Richters zu erwirken. Zur vorläufigen Festnahme ist nach § 127 StPO jedermann befugt, wenn jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird oder dessen Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Die Anwendung angemessener körperlicher Gewalt ist bei der vorläufigen Festnahme erlaubt, nicht aber die Durchsuchung des Festgenommenen oder das Eindringen in fremde Wohnungen. Privatleute müssen den Festgenommenen unverzüglich der Polizei übergeben. Die Staatsanwaltschaft und alle Polizeibeamten können eine vorläufige Festnahme auch dann vornehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls erfüllt sind und Gefahr im Verzuge ist (z. B. der Täter vor Erwirkung des Haftbefehls fliehen würde).
Wissenschaft
»Die Diagnostik setzt die Pharmafabrik in Gang«
Fachleute erwarten die ersten Impfungen gegen Krebs ab 2026. Sie werden Erkrankte gegen ihren persönlichen Krebs immunisieren. Mit dem landläufigen Impfen von Gesunden hat das allerdings nur wenig gemein. Das Gespräch führte SUSANNE DONNER Prof. Dingermann, bekommen wir bald eine Spritze und dann nie wieder Krebs? So funktioniert...
Wissenschaft
Können wir Nässe fühlen?
Warum sich Wasser nass anfühlt – es sich dabei aber eigentlich nur um eine Wahrnehmungsillusion handelt, erklärt Dr. med Jürgen Brater. Was denken Sie: Können Sie mit Ihren Händen fühlen, ob ein Gegenstand feucht oder gar nass ist? „Ja, klar“, werden Sie spontan antworten. Doch was Sie wahrnehmen, ist tatsächlich nicht die...