Lexikon
vorläufige Festnahme
die sofortige Entziehung der Fortbewegungsfreiheit, ohne dass es möglich ist, vorher den Haftbefehl des Richters zu erwirken. Zur vorläufigen Festnahme ist nach § 127 StPO jedermann befugt, wenn jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird oder dessen Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Die Anwendung angemessener körperlicher Gewalt ist bei der vorläufigen Festnahme erlaubt, nicht aber die Durchsuchung des Festgenommenen oder das Eindringen in fremde Wohnungen. Privatleute müssen den Festgenommenen unverzüglich der Polizei übergeben. Die Staatsanwaltschaft und alle Polizeibeamten können eine vorläufige Festnahme auch dann vornehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls erfüllt sind und Gefahr im Verzuge ist (z. B. der Täter vor Erwirkung des Haftbefehls fliehen würde).
Wissenschaft
Dehnbarere Polymere dank Flaschenbürsten-Design
Seit fast 200 Jahren versuchen Forscher, Polymer-Materialien herzustellen, die sowohl dehnbar als auch robust sind. Nun haben Materialwissenschaftler ein neues Design und Herstellungsverfahren entwickelt, mit dem das erstmals möglich ist. Die neuartigen Polymere verzichten auf Quervernetzungen und ähneln in ihrer Form stattdessen...
Wissenschaft
Jupiters gewaltsame Jugend
Im Zentrum des Gasriesen hat die Raumsonde Juno einen seltsamen Kern entdeckt. Ihre Messungen lassen auf eine brachiale Kollision mit einem anderen Urplaneten schließen. von THORSTEN DAMBECK Er ist der unangefochtene Herrscher unter den Planeten: Jupiter. Mit 318 Erdmassen übertrifft er die gesamte Masse aller anderen planetaren...
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