Lexikon
vorläufige Festnahme
die sofortige Entziehung der Fortbewegungsfreiheit, ohne dass es möglich ist, vorher den Haftbefehl des Richters zu erwirken. Zur vorläufigen Festnahme ist nach § 127 StPO jedermann befugt, wenn jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird oder dessen Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Die Anwendung angemessener körperlicher Gewalt ist bei der vorläufigen Festnahme erlaubt, nicht aber die Durchsuchung des Festgenommenen oder das Eindringen in fremde Wohnungen. Privatleute müssen den Festgenommenen unverzüglich der Polizei übergeben. Die Staatsanwaltschaft und alle Polizeibeamten können eine vorläufige Festnahme auch dann vornehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls erfüllt sind und Gefahr im Verzuge ist (z. B. der Täter vor Erwirkung des Haftbefehls fliehen würde).
Wissenschaft
Die Toten des Hospitals von Cambridge
Seit dem Mittelalter gab es in weiten Teilen des christlichen Abendlandes Häuser, in denen sich Priester und Laien um Bedürftige kümmerten. Allein in England waren es um die 500. Schriftliche Quellen geben allerdings nur wenig über die Menschen preis, die dort betreut wurden – im Gegensatz zu ihren Knochen. von DAVID NEUHÄUSER...
Wissenschaft
Schleim-Fallschirme behindern Kohlenstoffablagerung
Ein bisher unbekanntes Phänomen könnte die Ablagerung von Kohlenstoff im Meer erheblich beeinflussen, berichten Forschende: Die Partikel des marinen Schnees aus organischen Partikeln sind in unsichtbaren Schleim gehüllt, der ihr Absinken auf den Meeresgrund deutlich ausbremst. Dies hat eine spezielle Tracking-Mikroskopier-Technik...