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Mit dem Auto ins Ausland: Ist das Fahrzeug versichert?

Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres! Und diese genießen wir alle in vollen Zügen. Die Sonne scheint, das blaue Meer erstreckt sich bis zum Horizont und die Tage halten viel Abwechslung bereit. Bei all den Urlaubsfreuden möchte sich niemand mit den negativen Seiten befassen. Doch wer mit dem Auto vereist, muss sich informieren. Was geschieht, wenn es auf ausländischen Straßen zu einem Unfall kommt? Ist das Auto im Ausland versichert? Antworten auf diese Fragen und Wissenswertes rund ums Thema liefert der vorliegende Beitrag.

Viele Reisende möchten auch im Ausland nicht auf das eigene Auto verzichten.

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Versicherungsschutz bei Auslandsreisen unverzichtbar

Genauso wie Reisende sich um den Krankenversicherungsschutz im Urlaub kümmern, müssen sie sich auch um den Versicherungsschutz des Fahrzeugs bemühen. Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte vor der Abreise klären, inwieweit der Versicherungsschutz der aktuellen Police greift. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland zwingend erforderlich. Ohne sie darf kein Auto auf deutschen Straßen fahren. Der Versicherungsschutz greift aber nicht automatisch in jedem Land. Kommt es im Ausland zu einem Unfall ohne Schuld, kommen Probleme auf den Fahrer zu, falls der Unfallverursacher selbst nicht in ausreichendem Maße abgesichert ist.

Je nachdem, in welchem Urlaubsland ein Unfall passiert, können die Folgen drastisch sein. In Bulgarien verzichtet beispielsweise die Mehrheit aller Autofahrer auf einer Haftpflichtversicherung. Geschieht dort ein Unfall mit einem unversicherten Unfallgegner, bedeutet das unterm Strich, dass entweder ein langer Rechtsstreit droht oder keine Schadenersatzzahlung fließt oder beides. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, können sich Autofahrer vor Reiseantritt absichern.

Versicherungsschutz ist auch im Ausland unabdingbar.

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Eine passende Versicherung deckt genau die Risiken ab, die für ein bestimmtes Fahrzeug von Bedeutung sind. Wer ein teures Auto mit vielen Extras fährt, beispielsweise mit eingebautem Navi oder mit sportlichen Alufelgen, sichert ein Auto etwas höher ab als jemand, der einen schlichtes Basismodell sein Eigen nennt. Die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung greift auch im Ausland bis zur vereinbarten Deckungssumme, solange die Fahrt innerhalb der geographischen Grenzen Europas stattfindet. Sie greift zusätzlich auch im Geltungsbereich der EU, der über die europäischen Grenzen hinausgeht. Führt die Reise aber in ein Land außerhalb der beschriebenen Gebiete, gilt die Deckung der Haftpflichtversicherung nicht. In der Praxis heißt das zum Beispiel, dass Reisende in der Türkei bis zum Bosporus abgesichert sind, im asiatischen Teil der Türkei aber nicht.

Grüne Versicherungskarte prüfen

Außerhalb der EU greift die Haftpflichtversicherung nur in den Staaten, die auf der grünen Versicherungskarte aufgelistet sind. Vorsicht: Manche Staaten sind dort durchgestrichen, hier übernimmt die Versicherung keine Haftung. Da sich die Versicherungen in diesem Punkt unterscheiden, müssen Verbraucher genau nachsehen und im Zweifel nachfragen. In vielen Fällen sind die Assekuranzen bereit, den Versicherungsschutz gegen einen Aufpreis auszuweiten. Dieser Schutz bezieht sich aber nur auf die Haftpflicht, nicht auf die Teilkasko oder Vollkasko. Ein extra Kaskoschutz müssen Versicherte bei Bedarf mit dem Versicherungsgeber gesondert vereinbaren.

To-do-Liste vor Reiseantritt

Um sicherzustellen, dass das Fahrzeug im Ausland im Schadenfall versichert und schnelle Hilfe gewährleistet ist, dient die folgende Checkliste.

  • Versicherung anrufen und abklären, ob das Reiseland versichert ist.
  • Fehlt der Versicherungsschutz, eine entsprechende Erweiterung buchen.
  • Wird eine solche Erweiterung nicht angeboten, auf ein alternatives Verkehrsmittel ausweichen.
  • Grüne Versicherungskarte einstecken. Diese ist innerhalb der EU nicht vorgeschrieben, aber in folgenden Ländern ist sie zwingend erforderlich: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine, Weißrussland
  • Europäischen Unfallbericht ins Handschuhfach legen. Das Formular ist EU-weit akzeptiert und in alle Sprachen übersetzt. Die Formulare sind in jeder Sprache grafisch gleich gestaltet. Das heißt, dass deutsche Unfallbeteiligte ein deutsches Formular ausfüllen, der Unfallgegner das Formular in seiner Sprache ausfüllt und beide anschließend gegenseitig unterschreiben. Die Unterschrift auf dem Formular ist kein Schuldanerkenntnis. Die Versicherungen geben das Formular aus, es ist auch kostenfrei hier erhältlich.
  • Telefonnummer des Zentralrufs der Autoversicherer einstecken: 0049/40 300 330 300 aus dem Ausland und 0800250 26 00 aus Deutschland.

Was tun, wenn es passiert ist? Notfallplan für Unfälle im Ausland

Wenn tatsächlich ein Unfall passiert, wissen viele in der Schocksituation nicht genau, was zu tun ist. Der Notfallplan für Unfälle im Ausland sieht die folgenden drei Schritte vor

  1. Polizei anrufen. In ganz Europa gilt die bekannte Telefonnummer 112. Manche Versicherungen fordern ein polizeiliches Unfallprotokoll, um die Regulierung zu übernehmen. Deshalb sollten Unfallbeteiligte die Polizeibeamten um eine Durchschrift inklusive Aktenzeichen und Kontaktdaten der Polizeistation bitten.
  2. Beweise sichern. Unabhängig davon, was die Polizei am Unfallort macht, ist es ratsam, auf eigene Faust die Beweise zu sichern. Der deutsche Unfallbeteiligte sollte sich vom Unfallgegner die Wagenpapiere zeigen lassen. Zur Beweissicherung gehört es, sich die Daten des Unfallgegners zu notieren. Nicht nur Name und Anschrift, sondern auch das Kfz-Kennzeichen und der Name der zuständigen Versicherung sind nötig. Falls Zeugen vorhanden sind, sollten die Daten ebenfalls aufgenommen werden. Wichtig sind Fotos. Sie sollten die Unfallsituation in der Übersicht zeigen sowie die Position der Fahrzeuge aus verschiedenen Blickwinkeln dokumentieren. Fotos aus erhöhter Position und Fotos von Besonderheiten wie Bremsspuren oder Schlaglöcher auf der Fahrbahn sind zu empfehlen.
  3. Zentralruf der Autoversicherer anrufen. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist und vom ausländischen Schadensgegner Schadenersatz will, sollte den Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren. Dieser vermittelt den zuständigen deutschsprachigen Sachbearbeiter bei der Versicherung des Unfallgegners. Wenn diese Versicherung unbekannt ist, kann der Zentralruf der Autoversicherer ebenfalls helfen, diesen festzustellen. Der besondere Service ist nicht nur in der EU verfügbar, er steht auch in der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen offen. Übrigens: Falls der Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Pkw passiert, ist die Kontaktaufnahme zum Zentralruf ebenfalls sinnvoll. Jede Versicherung, die in der EU Kfz-Policen verkauft, ist nämlich verpflichtet, einen deutschsprachigen Vertreter in Deutschland zur Verfügung zu stellen. Die Kontaktdaten werden von den Mitarbeitern geliefert.
  4. Falls der Unfall selbstverschuldet wurde, ist die eigene Versicherung einzuschalten. Diese nimmt Kontakt zum Unfallgegner und seiner Versicherung auf.

Fazit: Versicherungsschutz prüfen und gut vorbereitet in den Urlaub starten

Wenn ein Unfall im Ausland passiert, können deutsche Unfallbeteiligte ihre Ansprüche gegen eine ausländische Versicherung geltend machen. Doch sollten sie dabei im Hinterkopf behalten, dass die Regulierungsbeauftragten nicht als Schlichter auftreten. Sie arbeiten im Auftrag der ausländischen Versicherung und sind nicht dafür zuständig, die Schadenersatzansprüche eines deutschen Unfallopfers zu vertreten. Dazu sollte immer ein deutscher Anwalt eingeschaltet werden, denn dieser wahrt die Interessen seines Mandanten am besten.

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