Lexikon

verdeckter Ermittler

Beamter des Polizeidienstes, der auf Dauer unter einer anderen Identität und ohne sich als Polizeibeamter zu offenbaren ermittelt. Seine Stellung als verdeckter Ermittler erlaubt allerdings nicht, dass er Straftaten begeht. Der Einsatz ist nur mit Kenntnis der Staatsanwaltschaft und bei Straftaten von erheblicher Bedeutung im Rahmen des § 110 b der StPO zulässig. Verdeckte Ermittler werden zur Aufklärung bestimmter Straftaten wie Drogen-, Waffenhandel und Falschgeld eingesetzt, in besonderen Fällen des organisierten Verbrechens auch zur Gefahrenabwehr (Staatsschutz); verdeckte Operationen teils über Monate und mit ausgearbeiteter Legende.
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Quantencomputer
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