Lexikon

Rechtswidrigkeit

Unvereinbarkeit einer Handlung, Maßnahme u. Ä. mit dem Recht. Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit ist in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich, im Verwaltungsrecht gibt sie regelmäßig nur ein Recht zur Anfechtung. Sie ist ferner Merkmal der strafbaren und der unerlaubten Handlung und ergibt sich hier regelmäßig aus der Erfüllung des objektiven Tatbestands. Die Rechtswidrigkeit ist ausgeschlossen bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen, d. h. Situationen, in denen ausnahmsweise erlaubt wird, was sonst verboten ist. Dazu gehören z. B. Notwehr, Züchtigungsrecht, Amtsrechte.
Magnatum, Trüffel
Wissenschaft

Die Rätsel des Weißen Trüffels

Erstmals ist es Forschern gelungen, den begehrten Weißen Trüffel außerhalb seines natürlichen Verbreitungsgebiets zu kultivieren. von ROMAN GOERGEN Claude Murat erinnert sich an einen Tag im September 2020: „Ich war zu Besuch auf einer Trüffelplantage in Nouvelle-Aquitaine. Wir folgten einem Trüffelspürhund, einem Lagotto...

Pferde
Wissenschaft

Uralte Genmutation macht Pferde so ausdauernd

Schon lange bevor Pferde domestiziert wurden, zeichneten sie sich durch eine außergewöhnliche Kraft und Ausdauer aus. Nun sind Forschende ihrem Geheimnis auf die Spur gekommen: Verantwortlich ist demnach eine Punktmutation in einem Gen, das an der Energieversorgung der Muskeln beteiligt ist. Dadurch können Pferde sowie verwandte...

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