Lexikon
Rechtswidrigkeit
Unvereinbarkeit einer Handlung, Maßnahme u. Ä. mit dem Recht. Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit ist in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich, im Verwaltungsrecht gibt sie regelmäßig nur ein Recht zur Anfechtung. Sie ist ferner Merkmal der strafbaren und der unerlaubten Handlung und ergibt sich hier regelmäßig aus der Erfüllung des objektiven Tatbestands. Die Rechtswidrigkeit ist ausgeschlossen bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen, d. h. Situationen, in denen ausnahmsweise erlaubt wird, was sonst verboten ist. Dazu gehören z. B. Notwehr, Züchtigungsrecht, Amtsrechte.
Wissenschaft
Wie Gas flüssig wird
LNG soll die Versorgungslücke schließen, die seit dem Stopp der russischen Erdgaslieferungen klafft. Eine Einführung in die notwendige Technologie.
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Wissenschaft
»Die Diagnostik setzt die Pharmafabrik in Gang«
Fachleute erwarten die ersten Impfungen gegen Krebs ab 2026. Sie werden Erkrankte gegen ihren persönlichen Krebs immunisieren. Mit dem landläufigen Impfen von Gesunden hat das allerdings nur wenig gemein. Das Gespräch führte SUSANNE DONNER Prof. Dingermann, bekommen wir bald eine Spritze und dann nie wieder Krebs? So funktioniert...