Lexikon

Rendte

[
die; italienisch
]
„Rente“, „Einkommen“; jährlicher Gesamtertrag eines angelegten Kapitals, meist in Prozent des Anlagekapitals ausgedrückt; unterschieden werden die Barrendite (direkte Rendite) und die Anlagerendite. Bei der Berechnung der Barrendite wird die in einem Jahr als Zinsen oder Dividenden erhaltene Ausschüttung in Prozent des Kurswertes des erworbenen Titels ausgedrückt. Bei Obligationen, die der Schuldner zum Nennwert zurückzahlen muss, die am Markt aber zu Kursen über oder unter dem Nennwert gehandelt werden, muss das Agio über dem Nennwert beziehungsweise das Disagio unter dem Nennwert berücksichtigt und auf die verbleibende Laufzeit des Wertpapiers verteilt werden.
Im Unterschied zu den Obligationen, bei denen die Höhe der Zinsen vertraglich vereinbart ist, stehen bei Aktien die Dividenden nicht über einen längeren Zeitraum fest. Sie werden nach Geschäftslage jährlich in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft festgelegt. Für Aktien wird häufig die sog. Dividendenrendite berechnet. Sie drückt das Verhältnis von ausgeschütteter Dividende zum jeweiligen Börsenkurs aus. Eine hohe Dividendenrendite kann Anreiz zum Kauf eines Wertpapiers sein. Die Anlagerendite von Aktien setzt sich schließlich aus der Dividendenrendite und den Kursveränderungen zusammen. Bei fallenden Kursen kann sie negativ ausfallen.
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