Lexikon
Stadtrecht
Rechtsgeschichte
im Mittelalter das in den einzelnen Städten geltende Recht, das von dem Landrecht außerhalb der Stadtmauern verschieden war (Weichbildrecht). Stadtrecht war gesetztes Recht (Statutarrecht), ursprünglich vom Kaiser oder Landesherrn als Privileg, Freiheitsbrief, Handfeste verliehen, dann von den Städten selbst erlassen (gewillkürt, Willkür, Schraen) und weiterentwickelt. Jüngere Städte konnten mit dem Recht älterer Städte bewidmet werden oder es autonom übernehmen. In diesen Stadtrechtsfamilien war das Gericht der Mutterstadt Oberhof für das der Tochterstadt.
Wissenschaft
Hilft ein Krebsmedikament gegen Alzheimer?
Bei Alzheimer ist unter anderem der Glukosestoffwechsel im Gehirn beeinträchtigt, sodass die Nervenzellen nicht mehr ausreichend versorgt werden. Ein Medikament, das derzeit als Krebstherapie getestet wird, könnte dabei helfen, die Demenz in Teilen sogar rückgängig zu machen, statt sie nur zu verzögern. Das legt eine Studie...
Wissenschaft
Rettungsanker fürs Herz
Telemedizin wird in diesem Jahr zu einer Kassenleistung: Herzkranke können sich dann digital überwachen lassen. von Susanne Donner Dieter Thurm erinnert sich gut an das Jahr 2016, als er für zwölf Monate medizinisch fernüberwacht wurde. „Ich habe mich viel sicherer gefühlt“, sagt der heute 69-jährige Rentner, der mit seiner Frau...