Lexikon

Willenserklärung

als wichtigster Bestandteil des Rechtsgeschäfts und damit Grundlage der Privatrechtsordnung die Äußerung des Willens, auf eine Rechtslage einzuwirken, durch ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung. Die Willenserklärung ist nur bei voller Geschäftsfähigkeit und bei Fehlen von Willensmängeln voll wirksam.
Foto einer blühenden Pflanze der Art Asarum simile
Wissenschaft

Ursprung des Aasgeruchs mancher Blumen entdeckt

Manche Pflanzen locken bestäubende Insekten nicht mit süßen Düften an, sondern mit dem Gestank der Verwesung. Wie Blumen diese „Stinkstoffe“ herstellen, haben nun Biologen mittels DNA-Vergleichen von Asarum-Pflanzen herausgefunden. Demnach weisen die Blütenzellen bei einigen Arten in ihrem Erbgut Veränderungen in einem einzelnen...

Netz, KI
Wissenschaft

Wie die KI genügsamer wird

Künstliche neuronale Netze sind die Basis des aktuellen KI-Booms. Doch ihre Anwendung und ihr Training verschlingen Unmengen an elektrischer Energie. Forscher suchen deshalb nach Möglichkeiten, sie effizienter zu machen. von THOMAS BRANDSTETTER Schätzungen zufolge benötigt eine einfache Anfrage an den Chatbot „ChatGPT“ etwa 10-...

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