Lexikon

Wirtschaftsprüfer

öffentlich bestellter und vereidigter freiberuflich Tätiger, der berechtigt ist, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, vor allem bei Aktiengesellschaften, Banken, Versicherungen und Betrieben der öffentlichen Hand, durchzuführen. Voraussetzung für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium (vorzugsweise im Bereich der Wirtschaftswissenschaften), 3 Jahre Berufspraxis, davon 2 Jahre überwiegende Prüfungstätigkeit, und das Bestehen des Wirtschaftsprüferexamens vor regionalen Prüfungsausschüssen (Wirtschaftsprüferkammer). Daneben gibt es weitere Zugangswege, z. B. vom Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer, zum Wirtschaftsprüfer mit längeren Praxisvorlaufzeiten.
Verhaltensökologen der Universität Kopenhagen vergleichen das Klicken von zwei Kabeljau-Beständen. Dazu haben sie die Fische in einem großen Becken mit fest installierten Unterwassermikrofonen zusammengebracht. © Jeppe Have Rasmussen, Universität Kopenhagen
Wissenschaft

Der Computer als Tierversteher

Biologen analysieren die Töne von Tieren, um ihr Verhalten besser erforschen zu können. Maschinelles Lernen ist dabei sehr nützlich. von TIM SCHRÖDER Sie kommen zusammen, wenn es an der Nordsee kalt und ungemütlich ist: im späten Winter, wenn die Stürme aus Nordwest das Wasser aufwühlen und große Brecher an die Küste donnern....

Recycling, Nachhaltigkeit, Nachhaltiges Recycling
Wissenschaft

Recyceln statt verbrennen

In ausgedienten Rotorblätter von Windrädern stecken etliche Materialien, die sich noch nutzen lassen. Bisher fehlten dazu die Techniken, jetzt gibt es vielversprechende Ansätze. von ANDREA HOFERICHTER Wie ein gestrandeter Wal liegt das 80 Meter lange Rotorblatt auf dem Betonpflaster des Bremerhavener Gewerbegebiets, kurz hinterm...

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