Lexikon
Wirtschaftsprüfer
öffentlich bestellter und vereidigter freiberuflich Tätiger, der berechtigt ist, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, vor allem bei Aktiengesellschaften, Banken, Versicherungen und Betrieben der öffentlichen Hand, durchzuführen. Voraussetzung für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium (vorzugsweise im Bereich der Wirtschaftswissenschaften), 3 Jahre Berufspraxis, davon 2 Jahre überwiegende Prüfungstätigkeit, und das Bestehen des Wirtschaftsprüferexamens vor regionalen Prüfungsausschüssen (Wirtschaftsprüferkammer). Daneben gibt es weitere Zugangswege, z. B. vom Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer, zum Wirtschaftsprüfer mit längeren Praxisvorlaufzeiten.
Wissenschaft
Raketenausflug für Bakterien
Seit Jahrzehnten fliegen Menschen ins All und mit ihnen ihre Mikroorganismen. Doch wie wirken sich die extreme Beschleunigung beim Raketenstart sowie der Eintritt in die Schwerelosigkeit auf die Bakterien aus? Eine Studie zeigt nun, dass die Sporen des nützlichen Bakteriums Bacillus subtilis einen kurzen, suborbitalen Raketenflug...
Wissenschaft
Konvergent oder kontingent?
Auf der Suche nach Antworten auf die wirklich großen Fragen passiert es oft, dass verschiede Theorien miteinander wetteifern. Wetteifern deswegen, weil sie nach klarem Entweder-oder-Schema vermeintlich nicht unter einen Hut zu bringen sind. Dabei lassen große Fragen gerade in der Biologie häufig auch mehrere Antworten...