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1. April 2002
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Den Haag
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Den Haag: In den Niederlanden tritt das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe in Kraft. Somit wird - unter strengen Bedingungen - Sterbehilfe nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Die Niederlande sind das weltweit erste Land, in dem sich unheilbar Kranke den Wunsch nach Sterbehilfe erfüllen können. Nun dürfen Ärzte - ohne sich der Gefahr einer Bestrafung auszusetzen - Sterbehilfe leisten, sofern ein Patient unerträglich leidet, keine Aussicht auf Heilung besteht und er ausdrücklich zu sterben wünscht. Ferner müssen die behandelnden Ärzte, vor der Sterbehilfe den Rat unabhängiger Kollegen einzuholen, die ihre Diagnosen bestätigen müssen.
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