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1. April 2002
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Den Haag
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Den Haag: In den Niederlanden tritt das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe in Kraft. Somit wird - unter strengen Bedingungen - Sterbehilfe nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Die Niederlande sind das weltweit erste Land, in dem sich unheilbar Kranke den Wunsch nach Sterbehilfe erfüllen können. Nun dürfen Ärzte - ohne sich der Gefahr einer Bestrafung auszusetzen - Sterbehilfe leisten, sofern ein Patient unerträglich leidet, keine Aussicht auf Heilung besteht und er ausdrücklich zu sterben wünscht. Ferner müssen die behandelnden Ärzte, vor der Sterbehilfe den Rat unabhängiger Kollegen einzuholen, die ihre Diagnosen bestätigen müssen.
Wissenschaft
Doppelte Diskriminierung schadet mehr als doppelt
Unsere sozialen Beziehungen beeinflussen unsere Karriereaussichten, unsere Zufriedenheit und unsere Gesundheit. Doch dieses „soziale Kapital“ ist ungleich verteilt: Wir neigen dazu, uns mit Menschen zu umgeben, die uns ähnlich sind. Menschen, die beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft oder ihres sozioökonomischen Status einer...
Wissenschaft
Tierisches Leben unter dem Meeresboden
Unter der Lavakruste des Meeresbodens rund um hydrothermale Schlote tummelt sich mehr Leben als bislang angenommen. In Hohlräumen der Kruste haben Forschende zahlreiche Meerestiere entdeckt, darunter ausgewachsene sesshafte Röhrenwürmer sowie mobile Tiere wie Würmer und Schnecken. Die Entdeckung deutet auf bisher unbekannte...