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1. April 2002
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Den Haag
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Den Haag: In den Niederlanden tritt das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe in Kraft. Somit wird - unter strengen Bedingungen - Sterbehilfe nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Die Niederlande sind das weltweit erste Land, in dem sich unheilbar Kranke den Wunsch nach Sterbehilfe erfüllen können. Nun dürfen Ärzte - ohne sich der Gefahr einer Bestrafung auszusetzen - Sterbehilfe leisten, sofern ein Patient unerträglich leidet, keine Aussicht auf Heilung besteht und er ausdrücklich zu sterben wünscht. Ferner müssen die behandelnden Ärzte, vor der Sterbehilfe den Rat unabhängiger Kollegen einzuholen, die ihre Diagnosen bestätigen müssen.
Wissenschaft
Neuen Viren auf der Spur
Um potenziell für den Menschen gefährliche Viren aus dem Tierreich frühzeitiger zu identifizieren, haben Forschende einen neuen Ansatz entwickelt: Mit Hochleistungsrechnern haben sie die genetischen Informationen verschiedener Wirbeltiere durchforstet und erhoben, mit welchen Viren diese jeweils infiziert waren. Dabei stießen sie...
Wissenschaft
Erde zu Erde
Mikroorganismen zersetzen Tote in einem Hightech-Sarg in 40 Tagen zu Erde. Die Idee kommt aus den USA – nun gibt es die neue Bestattungsmethode auch hierzulande. von SALOME BERBLINGER und DESIRÉE KARGE Es handelt sich um kompostiertes Schwein. Doch die Erde riecht nach Blumenerde, wie man sie in einen Balkonkübel füllen würde....