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14. April 2000  -  München ...

München: Liedermacher Konstantin Wecker bleibt wegen seines Drogenkonsums das Gefängnis erspart. In der Neuauflage seines Drogen-Prozesses verurteilt ihn das Landgericht zu einer Strafe von 20 Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 100 000 Mark an soziale Einrichtungen zahlen. Wecker war 1996 wegen Kokainmissbrauchs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil war 1999 aufgehoben worden.

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