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14. Oktober 1934  -  Am heutigen Eintopfsonntag dürfen deutsche ...

Am heutigen Eintopfsonntag dürfen deutsche Gaststätten nur eines der drei folgenden Gerichte anbieten: 1. Löffelerbsen mit Einlage (Wurst, Schweineohr oder Pökelfleisch), 2. Nudelsuppe mit Rindfleisch, 3. Gemüsetopf mit Fleischeinlage (zusammengekocht).

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