Kalender
15. Juni 1920
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In Darmstadt wird eine Anordnung
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In Darmstadt wird eine Anordnung der MSPD-geführten hessischen Landesregierung zur Behebung des Arbeitermangels in der Landwirtschaft bekannt. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, offene Stellen unverzüglich einem nichtgewerbsmäßigen Arbeitsnachweis zu melden. Nichtlandwirtschaftliche Arbeitgeber dürfen keine Arbeiter einstellen, die bisher im Agrarsektor beschäftigt waren. Außerdem gewährt die Landesregierung Umzugshilfen und Arbeitswegerstattungen für Landarbeiter.
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