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16. Dezember 1933  -  Der Staatsrechtler Carl Schmitt nimmt ...

Der Staatsrechtler Carl Schmitt nimmt in der "Juristischen Wochenschrift" zur Rechtspraxis Stellung und erklärt, der NS-Staat sei "ein gerechter Staat". Den Begriff "Rechtsstaat" lehnt Schmitt als zu sehr auslegungsfähig und politisch vorbelastet ab. Bei der Anwendung der sog. Generalklauseln im Rechtswesen seien stets die Grundsätze des Nationalsozialismus maßgebend.
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