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16. November 1957  -  Die Interzonenhandelsbehörden der Bundesrepublik und ...

Die Interzonenhandelsbehörden der Bundesrepublik und der DDR vereinbaren ein neues zweijähriges Handelsabkommen. Außer der Erhöhung des "Swings" von bisher 100 auf 150 Millionen DM enthalten die neuen Abmachungen keine wesentlichen Änderungen gegenüber den früheren Vereinbarungen.

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