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19. Juni 1930

Die Regierungsparteien im Reichstag einigen sich darauf, das Reichsministerium für Besetzte Gebiete bis zum 1. April 1931 weiterbestehen zu lassen, obwohl die alliierte Besatzung des Rheinlands am 30. Juni aufgehoben wird. Das Ministerium soll sich nun mit der Durchführung des Osthilfegesetzes beschäftigen, mit dem landwirtschaftliche Betriebe im Osten des Deutschen Reiches unterstützt werden sollen.

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