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24. März 1999  -  Nach dem Bundesverfassungsgericht gibt auch ...

Nach dem Bundesverfassungsgericht gibt auch das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für die Rechtschreibreforrn. Der 6. Senat hebt ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin auf. Die Reform verletze weder die betroffenen Schüler in ihren Grundrechten, noch sei kein spezielles Gesetz zur Einführung der Reform an Schulen notwendig, entscheiden die Richter.

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