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24. September 1935  -  Die Reichsregierung in Berlin erlässt ...

Die Reichsregierung in Berlin erlässt das "Gesetz zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche". Der neuernannte Kirchenminister Hanns Kerrl wird ermächtigt, "zur Wiederherstellung geordneter Zustände in der Deutschen Evangelischen Kirche" rechtsverbindliche Verordnungen zu erlassen.

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