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27. Februar 1950  -  Ein Gericht in Washington lehnt ...

Ein Gericht in Washington lehnt die Aushändigung der nach Kriegsende von einem US-amerikanischen Offizier gestohlenen hessischen Kronjuwelen im Wert von rund 6,3 Mio. DM an Prinz Wolfgang und Gräfin Margarethe von Hessen ab. Die Entscheidung wird damit begründet, dass der Prinz und die Gräfin als feindliche Ausländer keinen Prozess vor einem amerikanischen Gericht führen dürften solange nicht der Kriegszustand zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland beendet sei.
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